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Küchen die bei den Wohnungen angebracht werden. Der
Keller der Stadtmühle so groß genug, um von den
Bewohnern des Schuppens mitbenutzt zu werden.
Bei der nun vorgenommenen Abstimmung
wurde der Umbau der Stadtmühle genehmigt, der
Umbau des Schuppens dagegen abgelehnt.
VII. Erweiterung der städtischen Wasserleitung
Der Kostenanschlag für die Erweiterung der städt.
Wasserleitung beläuft sich auf 230.000,- Mark. Es
sollen zunächst die Schürfarbeiten ausgeschrieben
und der Unternehmer verpflichtet werden,
Montabaurer Erwerbslose an erster Stelle einzustellen.
Dem Unternehmer soll ferner zur Bedingung gemacht
werden, daß die zu gewährende sogenannte produktive
Erwerbslosenfürsorge nicht ihm, sondern der
Stadt Montabaur zugute kommt.
Mit Rücksicht auf die Notwendung der
Ausführung erklärt sich die Versammlung mit der
Vorlage einverstanden.
VIII. Aufnahme eines laufenden Kredits
Der Magistrat hat beschlossen, die Kosten der
Erweiterung der städt. Wasserleitung, die
Grunderwerbskosten für die Bauplätze im
Tiergartengelände sowie die Umbaukosten der Stadtmühle
durch Aufnahme einer Anleihe zu decken.
Diesbezügliche Offerten sind bereits eingefordert.
Da die Wasserleitungsarbeiten unbedingt
bald zur Ausführung gelangen müssen, die
Verhandlungen bezügl. Aufnahme einer Anleihe sich noch
einige Zeit hinziehen, beantragt der Magistrat
die Bewilligung eines laufenden Kredits bis zu
400.000, - Mark bei der hiesigen Volksbank, nur
Keller der Stadtmühle so groß genug, um von den
Bewohnern des Schuppens mitbenutzt zu werden.
Bei der nun vorgenommenen Abstimmung
wurde der Umbau der Stadtmühle genehmigt, der
Umbau des Schuppens dagegen abgelehnt.
VII. Erweiterung der städtischen Wasserleitung
Der Kostenanschlag für die Erweiterung der städt.
Wasserleitung beläuft sich auf 230.000,- Mark. Es
sollen zunächst die Schürfarbeiten ausgeschrieben
und der Unternehmer verpflichtet werden,
Montabaurer Erwerbslose an erster Stelle einzustellen.
Dem Unternehmer soll ferner zur Bedingung gemacht
werden, daß die zu gewährende sogenannte produktive
Erwerbslosenfürsorge nicht ihm, sondern der
Stadt Montabaur zugute kommt.
Mit Rücksicht auf die Notwendung der
Ausführung erklärt sich die Versammlung mit der
Vorlage einverstanden.
VIII. Aufnahme eines laufenden Kredits
Der Magistrat hat beschlossen, die Kosten der
Erweiterung der städt. Wasserleitung, die
Grunderwerbskosten für die Bauplätze im
Tiergartengelände sowie die Umbaukosten der Stadtmühle
durch Aufnahme einer Anleihe zu decken.
Diesbezügliche Offerten sind bereits eingefordert.
Da die Wasserleitungsarbeiten unbedingt
bald zur Ausführung gelangen müssen, die
Verhandlungen bezügl. Aufnahme einer Anleihe sich noch
einige Zeit hinziehen, beantragt der Magistrat
die Bewilligung eines laufenden Kredits bis zu
400.000, - Mark bei der hiesigen Volksbank, nur

