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Herr Stadtrechner Hartenfels 11 Stimmen,
Herr Obersteuersekretär Hermes 5 Stimmen,
Ferner wurde ein unbeschriebener Zettel abgegeben.
Da hiernach eine absolute Stimmenmehrheit
erzielt war, wurde zur zweiten Abstimmung ge-
schritten.
Hierbei erhielten:
Herr Obersteuersekretär Hermes 5 Stimmen,
Ferner wurde ein unbeschriebener Zettel abgegeben.
Da hiernach eine absolute Stimmenmehrheit
erzielt war, wurde zur zweiten Abstimmung ge-
schritten.
Hierbei erhielten:
Herr Bürgermeister Pipberger 6 Stimmen,
Herr Stadtrechner Hartenfels 12 Stimmen,
Herr Obersteuersekretär Hermes 5 Stimmen,
Herr Stadtrechner Hartenfels 12 Stimmen,
Herr Obersteuersekretär Hermes 5 Stimmen,
Herr Stadtrechner Hartenfels ist demnach
mit 12 von 23 abgegebenen Stimmen zum
Bürgermeister der Stadt Montabaur auf die
Dauer von 12 Jahren gewählt.
Die gemeinschaftliche Sitzung von Magistrat und
Stadtverordneten-Versammlung ist hiermit
beendet und es beginnen weitere Verhandlungen der
Stadtverordneten-Versammlung.
II. Anstellung des Flurhüters und 2. Polizeiwachtmeisters
mit 12 von 23 abgegebenen Stimmen zum
Bürgermeister der Stadt Montabaur auf die
Dauer von 12 Jahren gewählt.
Die gemeinschaftliche Sitzung von Magistrat und
Stadtverordneten-Versammlung ist hiermit
beendet und es beginnen weitere Verhandlungen der
Stadtverordneten-Versammlung.
II. Anstellung des Flurhüters und 2. Polizeiwachtmeisters
Nachdem die Probedienstzeit des Flurhüters
und 2. Polizeiwachtmeisters Müller beendet ist,
erklärt sich die Versammlung mit der endgültigen
Anstellung desselben auf Vorschlag des
Magistrats einverstanden.
III. Wanderlagersteuer
Auf Antrag des Magistrats und des hiesigen
Einzelhandelsvereins beschließt die Versammlung,
zu der durch Gesetz vom 14.02. 1921
festgesetzten Wanderlagersteuer einen Zuschlag
und 2. Polizeiwachtmeisters Müller beendet ist,
erklärt sich die Versammlung mit der endgültigen
Anstellung desselben auf Vorschlag des
Magistrats einverstanden.
III. Wanderlagersteuer
Auf Antrag des Magistrats und des hiesigen
Einzelhandelsvereins beschließt die Versammlung,
zu der durch Gesetz vom 14.02. 1921
festgesetzten Wanderlagersteuer einen Zuschlag

