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für die im Brüderhaus und Hospital untergebrachten
Ortsarme ab 1. August 1920 auf täglich 6,- Mark
erhöht.
III. Bewilligung der Kosten für den Ehrenfriedhof
Die Kosten für die auf dem hiesigen Friedhof
zu errichtende Ehrenanlage betragen ohne Erdarbeiten
und gärtnerische Herstellungen nach einem Kostenanschlag
der drei hiesigen Steinhauermeister Lenaif,
Diel und Sturm ungefähr 16.000,-M. Es liegt ein
Antrag des Magistrats auf Bewilligung dieser Kosten
vor, welcher von der Versammlung angenommen wird.
Für die auf dem Ehrenfriedhof beerdigten Krieger
aus Nachbarortschaften sollen die beteiligten Gemeinden
um anteilige Beitragsleistung ersucht werden.
Bezüglich der im hiesigen Vereinslazarett verstorbenen
und hier beerdigten Kriegsteilnehmer sollen
Mittel zur würdigen Unterhaltung der Gräber vom
Reiche oder von den für diesen Zweck gegründeten
Stiftungen [?] erwirkt werden. Der Magistrat
wird beauftragt, sich dieserhalb mit den
maßgebenden Stellen in Verbindung zu setzen.
IV. Bewilligung der Kosten und Wahl der Bei-
sitzer für das Mieteinigungsamt
Es fand eine eingehende Aussprache über
das in Verbindung mit der Kreisverwaltung
in Montabaur zu errichtende Mieteinigungsamt
statt, wobei die Vorteile und auch die Notwendigkeit
desselben infolge der wieder steigenden Wohnungsnot
dargelegt wurden. Herr Geh. Justizrat Baldus in
Montabaur hat sich bereit erklärt, den Vorsitz des
Mieteinigungsamtes zu übernehmen. Zur Aufbringung
der Kosten, und zwar: persönliche Kosten,
Ortsarme ab 1. August 1920 auf täglich 6,- Mark
erhöht.
III. Bewilligung der Kosten für den Ehrenfriedhof
Die Kosten für die auf dem hiesigen Friedhof
zu errichtende Ehrenanlage betragen ohne Erdarbeiten
und gärtnerische Herstellungen nach einem Kostenanschlag
der drei hiesigen Steinhauermeister Lenaif,
Diel und Sturm ungefähr 16.000,-M. Es liegt ein
Antrag des Magistrats auf Bewilligung dieser Kosten
vor, welcher von der Versammlung angenommen wird.
Für die auf dem Ehrenfriedhof beerdigten Krieger
aus Nachbarortschaften sollen die beteiligten Gemeinden
um anteilige Beitragsleistung ersucht werden.
Bezüglich der im hiesigen Vereinslazarett verstorbenen
und hier beerdigten Kriegsteilnehmer sollen
Mittel zur würdigen Unterhaltung der Gräber vom
Reiche oder von den für diesen Zweck gegründeten
Stiftungen [?] erwirkt werden. Der Magistrat
wird beauftragt, sich dieserhalb mit den
maßgebenden Stellen in Verbindung zu setzen.
IV. Bewilligung der Kosten und Wahl der Bei-
sitzer für das Mieteinigungsamt
Es fand eine eingehende Aussprache über
das in Verbindung mit der Kreisverwaltung
in Montabaur zu errichtende Mieteinigungsamt
statt, wobei die Vorteile und auch die Notwendigkeit
desselben infolge der wieder steigenden Wohnungsnot
dargelegt wurden. Herr Geh. Justizrat Baldus in
Montabaur hat sich bereit erklärt, den Vorsitz des
Mieteinigungsamtes zu übernehmen. Zur Aufbringung
der Kosten, und zwar: persönliche Kosten,

