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ordentenversammlung sind nicht abgeneigt, diesem Wunsche Rechnung zu tragen und die nicht unerheblichen Mehrkosten soweit die Stadt sie tragen müsste, auf den städt. Haushalt zu
übernehmen, müssen jedoch, bevor sie einen endgültigen Beschluß fassen, Eure Exzellenz bitten, in den Lehrplan der Fortbildungsschule den Religionsunterricht als Pflichtfach zuzulassen. Da die Schüler und Schülerinnen ebenso wie die Bevölkerung von Montabaur und einer 4 oder 5 km weit reichenden Umgebung, wofür die Schule bestimmt ist, durchweg katholisch sein werden, soll in jeder der 3 oder mehr Abteilungen 1 Wochenstunde katholischer Religionsunterricht, für die wenigen der evangelischen Schüler und Schülerinnen insgesamt eine oder wenn es ihrer mehr sind, je eine, also im Ganzen 2 Wochenstunden evangelischer Religionsunterricht eingerichtet werden. Ob jüdische Schüler und Schülerinnen vorhanden sein werden, ist zweifelhaft wenn es sein sollte, soll auf Antrag der Eltern oder der Geschäftsinhaber, bei denen sie tätig sind, nach Möglichkeit ähnlich wie bei den evangelischen Schülern auch ihnen ein Religionsunterricht zuteil werden.
Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung von Montabaur bitten Eure Exzellenz, dieser Regelung des Religionsunterrichts, wie sie ähnlich auch an den höheren Lehranstalten besteht, und wie die Unterzeichneten sie im Interesse unserer Heranwachsenden ein der Gefahr an der Verwilderung hier wie überall in heutiger Zeit schwer bedrohten Jugend für notwendig halten, die Zustimmung geben zu wollen.
übernehmen, müssen jedoch, bevor sie einen endgültigen Beschluß fassen, Eure Exzellenz bitten, in den Lehrplan der Fortbildungsschule den Religionsunterricht als Pflichtfach zuzulassen. Da die Schüler und Schülerinnen ebenso wie die Bevölkerung von Montabaur und einer 4 oder 5 km weit reichenden Umgebung, wofür die Schule bestimmt ist, durchweg katholisch sein werden, soll in jeder der 3 oder mehr Abteilungen 1 Wochenstunde katholischer Religionsunterricht, für die wenigen der evangelischen Schüler und Schülerinnen insgesamt eine oder wenn es ihrer mehr sind, je eine, also im Ganzen 2 Wochenstunden evangelischer Religionsunterricht eingerichtet werden. Ob jüdische Schüler und Schülerinnen vorhanden sein werden, ist zweifelhaft wenn es sein sollte, soll auf Antrag der Eltern oder der Geschäftsinhaber, bei denen sie tätig sind, nach Möglichkeit ähnlich wie bei den evangelischen Schülern auch ihnen ein Religionsunterricht zuteil werden.
Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung von Montabaur bitten Eure Exzellenz, dieser Regelung des Religionsunterrichts, wie sie ähnlich auch an den höheren Lehranstalten besteht, und wie die Unterzeichneten sie im Interesse unserer Heranwachsenden ein der Gefahr an der Verwilderung hier wie überall in heutiger Zeit schwer bedrohten Jugend für notwendig halten, die Zustimmung geben zu wollen.

