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Auf Antrag des Magistrats wurde die Etatsperiode vom 1. April 1920 an auf 2 Monate verlängert, da im Hinblick auf die noch im Fluß befindlichen Finanzgesetzgebung eine Aufstellung des Etats z. Zt. noch nicht möglich ist, anderseits aber Einnahmen und Ausgaben nur auf Grund eines Etats stattfinden können.
X. Antrag des Bullenhalters auf Erhöhung seiner Bezüge
Der Antrag des Bullenhalters Roßbach auf Erhöhung der Pflege- und Futtergelder von 1.400,- M. auf 2.000,- M. jährl. wird von der Versammlung angenommen. Der Antrag der Finanzkommission, den Satz auf 1.700,- M. zu erhöhen und weiter eine Erhöhung der Sprunggelder von 2,- auf 4,- M. vorzunehmen, wurde abgelehnt, ebenso ein weiterer Antrag eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses nicht eintreten zu lassen und stattdessen das Sprunggeld auf 6,- M. festzusetzen. Die Versammlung ließ sich von der Erwägung leiten, daß die Bullenhaltung für die Milchversorgung der Stadt notwendig und deshalb eine gemeinnützige Einrichtung sei und demgemäß eine weitere Belastung der Klassen der Landwirte, nicht zweckdienlich erscheine, zumal auch die Landwirte vielfach ihre Erzeugnisse zu sehr geringen Preisen für die Zwangswirtschaft zur Verfügung stellen müssen.
Einer Anregung für die Ziegenhalter der Stadt eine Bockstation einzurichten, steht die Versammlung wohlwollend gegenüber. Ein diesbezüglicher Antrag soll für die nächste Sitzung vorbereitet werden.
X. Antrag des Bullenhalters auf Erhöhung seiner Bezüge
Der Antrag des Bullenhalters Roßbach auf Erhöhung der Pflege- und Futtergelder von 1.400,- M. auf 2.000,- M. jährl. wird von der Versammlung angenommen. Der Antrag der Finanzkommission, den Satz auf 1.700,- M. zu erhöhen und weiter eine Erhöhung der Sprunggelder von 2,- auf 4,- M. vorzunehmen, wurde abgelehnt, ebenso ein weiterer Antrag eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses nicht eintreten zu lassen und stattdessen das Sprunggeld auf 6,- M. festzusetzen. Die Versammlung ließ sich von der Erwägung leiten, daß die Bullenhaltung für die Milchversorgung der Stadt notwendig und deshalb eine gemeinnützige Einrichtung sei und demgemäß eine weitere Belastung der Klassen der Landwirte, nicht zweckdienlich erscheine, zumal auch die Landwirte vielfach ihre Erzeugnisse zu sehr geringen Preisen für die Zwangswirtschaft zur Verfügung stellen müssen.
Einer Anregung für die Ziegenhalter der Stadt eine Bockstation einzurichten, steht die Versammlung wohlwollend gegenüber. Ein diesbezüglicher Antrag soll für die nächste Sitzung vorbereitet werden.

