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Die Finanzkommission hatte beantragt, die städt. Arbeiter sämtlich auf 2,80 Mark pro Stunde zu erhöhen. Hinsichtlich der Notstandsarbeiter wird entsprechend dem Vorschlag der Finanzkommission ein gestaffelter Tarif ab 1.4.1920 eingeführt.
Danach erhalten die Notstandsarbeiter:
Danach erhalten die Notstandsarbeiter:
bis zum 16. Lebensjahre
1,20 Mark pro Stunde
bis zum 18. Lebensjahre
1,50 Mark pro Stunde
bis zum 20. Lebensjahre
1,80 Mark pro Stunde
bis zum 23. Lebensjahre
2,20 Mark pro Stunde
darüber
2,50 Mark pro Stunde.
Bei Regelung des Arbeitslohnes für die Notstandsarbeiter ging die Versammlung von der Erwägung aus, daß es zweckmäßig erscheine, diesen Arbeitern ein Anreiz zu geben, sich
anderweit nach besser bezahlter Arbeit umzusehen damit die Beschäftigung den Charakter einer Vorübergehenden sozialen Notstandshilfe nicht verliere.
Weiter wurde der Stundenlohn des Heizers Elsen des Elektr. Werkes gleichfalls von
1. 4.1920 ab auf 2,80 Mark übereinstimmend mit dem Vorschlag der Finanzkommission festgesetzt.
II. Antrag der städt. Angestellten auf Teuerungszulagen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab 1.4.1920 den städt. Angestellten folgende monatliche Teuerungszulagen zu gewähren:
a) Hauptamtliche Angestellte:
anderweit nach besser bezahlter Arbeit umzusehen damit die Beschäftigung den Charakter einer Vorübergehenden sozialen Notstandshilfe nicht verliere.
Weiter wurde der Stundenlohn des Heizers Elsen des Elektr. Werkes gleichfalls von
1. 4.1920 ab auf 2,80 Mark übereinstimmend mit dem Vorschlag der Finanzkommission festgesetzt.
II. Antrag der städt. Angestellten auf Teuerungszulagen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab 1.4.1920 den städt. Angestellten folgende monatliche Teuerungszulagen zu gewähren:
a) Hauptamtliche Angestellte:
Bürogehilfe Karl Kunst
80,- M.
Kassengehilfe Franz Helm
80,- M.
Bürogehilfe Anton Sack
100,- M.
Bürogehilfe Josef Burg
100,- M.
Bürogehilfe Klemens Harkenbruch
100,- M.

