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nach die Volksschule in Montabaur bereits ab 1. 7. 1918 als eine mit 6 aufsteigenden Klassen anerkannt wird und beschließt, in Ergänzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 14.1.1920 einstimmig die dem Herrn Hauptlehrer Stillger hiernach zuständige Amtszulage von 600,- M. jährlich sowie die erhöhte Mietsentschädigung ab 1.7.1918 zu bewilligen.
V. Ausbau der Bahnhofstraße
Hierbei handelt es sich um den Teil der Bahnhofstraße vom Bahnhof bis zur Oberförsterei,
den sogenannten Bahnhofszufuhrweg. Über die Frage der Ausbesserung dieses Straßenteils, die schon Gegenstand der Magistratssitzung sowie der Sitzung der Finanzkommission war, fand eine längere Aussprache statt. Es legen 2 Kostenanschläge vor. Nach Kostenanschlag 1 würde sich die Anschlagssumme für Chaussierung Verbreiterung des Fahrdamms und Herstellung einer Trottoiranlage aus Mosaikpflaster auf 43.000,- Mark belaufen. Bei Kostenanschlag 2 war die Ausführung in derselben Art aber mit Pflasterung des Fahrdamms gedacht und würde 80.000,- Mark kosten. Von Seiten des Magistrats sowohl wie auch von der Stadtv.Versammlung wird bemerkt, daß die Herstellungskosten in beiden Fällen zu hoch seien und billigere Zeiten abgewartet werden müßten. Anderseits wurde der Standpunkt vertreten, daß an der fraglichen Straße unbedingt etwas geben werden müsse und beschlossen, dieselbe provisorisch auszubauen. Dieserhalb wurde der Magistrat beauftragt, ein neues Projekt mit und ohne Verbreiterung
V. Ausbau der Bahnhofstraße
Hierbei handelt es sich um den Teil der Bahnhofstraße vom Bahnhof bis zur Oberförsterei,
den sogenannten Bahnhofszufuhrweg. Über die Frage der Ausbesserung dieses Straßenteils, die schon Gegenstand der Magistratssitzung sowie der Sitzung der Finanzkommission war, fand eine längere Aussprache statt. Es legen 2 Kostenanschläge vor. Nach Kostenanschlag 1 würde sich die Anschlagssumme für Chaussierung Verbreiterung des Fahrdamms und Herstellung einer Trottoiranlage aus Mosaikpflaster auf 43.000,- Mark belaufen. Bei Kostenanschlag 2 war die Ausführung in derselben Art aber mit Pflasterung des Fahrdamms gedacht und würde 80.000,- Mark kosten. Von Seiten des Magistrats sowohl wie auch von der Stadtv.Versammlung wird bemerkt, daß die Herstellungskosten in beiden Fällen zu hoch seien und billigere Zeiten abgewartet werden müßten. Anderseits wurde der Standpunkt vertreten, daß an der fraglichen Straße unbedingt etwas geben werden müsse und beschlossen, dieselbe provisorisch auszubauen. Dieserhalb wurde der Magistrat beauftragt, ein neues Projekt mit und ohne Verbreiterung

