71
Stadtverordnetensitzung vom 25. Februar 1920
Anwesend waren die Herren Bürgermeister Reis, Beigeordneter Bahl,
von den Magistratsschöffen die Herren Flügel, Germann, Philippi und Dr. Wentrup
von den Stadtverordneten die Herren: Eisel, Eberz, Dr. Froning, Gaul, Gehling, Ickenroth, Lenaif, Lenz, Dr. Marx, Müller, Roßbach, Stern, Dr. Teves, Weyer, Wilhelmi, Intra.
Entschuldigt fehlten Herr Stadtverordneter Burg und
Frau Stadtverordnete Windeck.
Nach Eröffnung der Sitzung durch Herrn Stadtverordnetenvorsteher Dr. Teves wurde zunächst das Protokoll der vorhergegangenen Sitzung vorgelesen und dies auf Antrag des Herrn Stadtverordneten Eberz hinsichtlich eines Teils des Protestberichts gegen die „Volksstimme“ ergänzt, welcher im Kreisblatt gestanden hat, aber in das Protokollbuch nicht aufgenommen worden war. Hierauf gelangte die angesetzte Tagesordnung zur Beratung und Beschlußfassung
I. Einspruch gegen die Lustbarkeitssteuerordnung
Ein gegen die Lustbarkeitssteuerordnung eingegangener Einspruch wird mit 11 gegen 5 Stimmen abgelehnt und beschlossen, es bei dem durch Beschluß am 4.2.1920 festgesetzten
Steuersätzen zu belassen.
von den Magistratsschöffen die Herren Flügel, Germann, Philippi und Dr. Wentrup
von den Stadtverordneten die Herren: Eisel, Eberz, Dr. Froning, Gaul, Gehling, Ickenroth, Lenaif, Lenz, Dr. Marx, Müller, Roßbach, Stern, Dr. Teves, Weyer, Wilhelmi, Intra.
Entschuldigt fehlten Herr Stadtverordneter Burg und
Frau Stadtverordnete Windeck.
Nach Eröffnung der Sitzung durch Herrn Stadtverordnetenvorsteher Dr. Teves wurde zunächst das Protokoll der vorhergegangenen Sitzung vorgelesen und dies auf Antrag des Herrn Stadtverordneten Eberz hinsichtlich eines Teils des Protestberichts gegen die „Volksstimme“ ergänzt, welcher im Kreisblatt gestanden hat, aber in das Protokollbuch nicht aufgenommen worden war. Hierauf gelangte die angesetzte Tagesordnung zur Beratung und Beschlußfassung
I. Einspruch gegen die Lustbarkeitssteuerordnung
Ein gegen die Lustbarkeitssteuerordnung eingegangener Einspruch wird mit 11 gegen 5 Stimmen abgelehnt und beschlossen, es bei dem durch Beschluß am 4.2.1920 festgesetzten
Steuersätzen zu belassen.

