Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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Schreiben des Herrn Landrats zur Kenntnis.
Dadurch das die Gemeinden zur Unterhaltung der Bachläufe verpflichtet sind, der Fiskus aber die Einnahmen aus der Fischerei hat, sind Differenzen entstanden, welche sich nur durch die käufliche Erwerbung der Fischereigerechtsame durch die Gemeinden beseitigen lassen. Die Ablösung erfolgt nach Feststellung der Jahreswertes der Fischereigerechtsame zum 20- fachen Betrage, da die Pachtverträge z. Zeit sehr hoch sind, müßte ein hoher Betrag zur Ablösung gezahlt werden. Nach Ansicht des Herrn Bahl gehört dem Eigentümer des Bauchlaufes auch das Fischereirecht und er ersucht, den Staatsfiskus zu veranlassen, das bisher unrechtmäßig ausgeübte Fischereirecht an die Gemeinden abzutreten. Herr Magistratsschöffe Buse erwidert das die Ausübung des Fischereirechts dem Staat gesetzlich zusteht und den bestehenden Bestimmungen nach dem von den Gemeinden nur käuflich erworben werden kann.
Die Versammlung lehnt die Übernahme der Fischereigerechtsame einstimmig ab, da z. Zeit ein Interesse hierzu nicht vorliegt.

IV. Bewilligung einer Funktionszulage für den Hauptlehrer infolge Anerkennung von 6 aufsteigenden Klassen.
Nachdem Herr Magistratsschöffe Herr Dr. Wentrup über die Vorgänge berichtet, beantragt Herr Seminarlehrer Vollmar die Vorlage an den Schulvorstand zu Vorlage einer Nachweisung über die einzelnen Klassen, bzw. zum Nachweis über 6 aufsteigende Klassen. Der Antrag des Herrn Vollmar wird einstimmig genehmigt.