Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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zugleich die kaufmännische Leitung übernimmt für unbedingt notwendig wenn nicht das Elektr. Werk binnen kurzem gänzlich Konkurs machen soll. Die Versammlung hält die Anstellung einer Bürokraft für hinreichend, nach dem die Herren Bahl u. Philippi sich bereit erklären, die Leitung des Werkes in die Hand zu nehmen und in Aussicht zu stellen dasselbe rentabel zu bringen.
Nach längerer Aussprache, in deren Verlauf auch darauf aufmerksam gemacht den evtl. Verkauf des Elektr. Werkes zu angemessenem Preis an die Coblenzer Straßenbahn Ges. in Coblenz im Auge zu behalten, beschließt die Versammlung einstimmig wie folgt:
a. Die Genehmigung der Mittel zur Beschaffung eines neuen Dynamos für die Stadtmühle.

b. Die Zulassung von Installateuren zur Ausführung elektr. Hausanlagen nach den vom Magistrat vorgelegten Vorschriften. Nach diesen Vorschriften werden zu den Installationen nur Unternehmer zugelassen, die den Nachweis erbringen, daß sie die elektrische Meister- oder die Elektro- Ingenieur Prüfung abgelegt haben. Fernerhin sind sämtliche Installationen Reparaturen, vom städtischen Elektrizitätswerk zu prüfen und abzunehmen. Vom Unternehmer werden hierfür erhoben pro Lichtstelle 1 M., mindestens aber 5 M. und bei Motoranlagen 3% des Herstellungswertes bis zum Höchstbetrage von 30 M.

c. die Erhöhung der Barlohnvergütung an die Lehrlinge des Elektr. Werkes gemäß Kommissionsbeschluß:
Im ersten Jahre auf monatlich
10 M.
im zweiten Jahre auf monatlich
20 M.
im dritten Jahre auf monatlich
40 M.