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Genannten abgeschlossenen Vertrag.
Die Versammlung erteilte zu diesen Punkten einstimmig ihre Genehmigung.
V. Annahme eines Ortsstatuts betreffend die Abfuhr von Müll und Hauskehricht innerhalb der Stadt Montabaur
und
VI. Annahme einer Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr des Hauskehrichts.
Herr Bürgermeister Reis gibt Kenntnis von dem aufgestellten Ortsstatut sowohl, als auch von der Ordnung über die Erhebung der Gebühren, sowie über die gegen Einführung der obligatorischen Müllabfuhr eingegangenen Einsprüche. Bei der hierauf sich entspinnenden Aussprache werden Stimmen laut sowohl für die obligatorische Einführung, als auch für die Belassung wie bisher und Abstandnahme von Zuweg, doch war die Stimmung der Mehrzahl für die obligatorische Einführung, so daß schließlich das Ortsstatut für die sämtlichen Einwohner, mit Ausnahme einzelner, auswärts belegener Gebäude, verbindlich mit allen gegen 2 Stimmen angenommen wird.
Die Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr des Hauskehrichts wird ebenfalls im Prinzip mit allen gegen 2 Stimmen genehmigt, doch zur Abänderung an den Magistrat zurückverwiesen, da die Gebühren nicht wie vorgesehen war, nicht von den Inhabern der Wohnung, sondern von den Hauseigentümern durch Erhebung eines entsprechenden Prozentsatzes der Gebäudesteuer berechnet und erhoben
Die Versammlung erteilte zu diesen Punkten einstimmig ihre Genehmigung.
V. Annahme eines Ortsstatuts betreffend die Abfuhr von Müll und Hauskehricht innerhalb der Stadt Montabaur
und
VI. Annahme einer Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr des Hauskehrichts.
Herr Bürgermeister Reis gibt Kenntnis von dem aufgestellten Ortsstatut sowohl, als auch von der Ordnung über die Erhebung der Gebühren, sowie über die gegen Einführung der obligatorischen Müllabfuhr eingegangenen Einsprüche. Bei der hierauf sich entspinnenden Aussprache werden Stimmen laut sowohl für die obligatorische Einführung, als auch für die Belassung wie bisher und Abstandnahme von Zuweg, doch war die Stimmung der Mehrzahl für die obligatorische Einführung, so daß schließlich das Ortsstatut für die sämtlichen Einwohner, mit Ausnahme einzelner, auswärts belegener Gebäude, verbindlich mit allen gegen 2 Stimmen angenommen wird.
Die Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr des Hauskehrichts wird ebenfalls im Prinzip mit allen gegen 2 Stimmen genehmigt, doch zur Abänderung an den Magistrat zurückverwiesen, da die Gebühren nicht wie vorgesehen war, nicht von den Inhabern der Wohnung, sondern von den Hauseigentümern durch Erhebung eines entsprechenden Prozentsatzes der Gebäudesteuer berechnet und erhoben

