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der Stadt mit elektrischem Licht und beantragt behuts diesbezügl. Beratung und Beschlußfassung die Dringlichkeit, welche einstimmig genehmigt wird. Herr Dr. Teves gibt sodann der Versammlung Kenntnis von 3 vorliegenden Projekten der Coblenzer Straßenbahngesellschaft, sowie eines solchen des Schneidmühlenbesitzers Adam Quirmbach hier.
Die Versammlung entschließt sich einstimmig für das Letztere und wählt eine Kommission bestehend aus den Herren Bahl und Philippi, welcher seitens des Magistrats Herr Flügel zu gewählt wird.
Diese Kommission wird bevollmächtigt, mit Herrn Quirmbach zu verhandeln und Vertrag über Abgabe von elektrischem Strom an das städtische Elektrizitätswerk abzuschließen.
Die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung wird nunmehr wie folgt erledigt:
I. Stellvertretung des Bürgermeisters
Herr Magistratsschöffe Dr. Wentrup berichtet über die Erkrankung und voraussichtlich 4 Wochen dauernde Arbeitsunfähigkeit des Herrn Bürgermeisters Reis, sowie darüber, daß es dem Beigeordneten Herrn Winter nicht möglich sei, den ganzen Tag auf dem Bürgermeisteramt sein zu können und die Geschäfte zu führen, da er sonst sein Geschäft schließen müsse, wozu er sich nicht verstehen kann. Unter diesen Umständen hat der Magistrat sich veranlaßt gesehen, da die Dienstgeschäfte nicht ruhen könne, auf Grund eines am 30. Januar 1919 aufgenommenen Protokolls
Die Versammlung entschließt sich einstimmig für das Letztere und wählt eine Kommission bestehend aus den Herren Bahl und Philippi, welcher seitens des Magistrats Herr Flügel zu gewählt wird.
Diese Kommission wird bevollmächtigt, mit Herrn Quirmbach zu verhandeln und Vertrag über Abgabe von elektrischem Strom an das städtische Elektrizitätswerk abzuschließen.
Die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung wird nunmehr wie folgt erledigt:
I. Stellvertretung des Bürgermeisters
Herr Magistratsschöffe Dr. Wentrup berichtet über die Erkrankung und voraussichtlich 4 Wochen dauernde Arbeitsunfähigkeit des Herrn Bürgermeisters Reis, sowie darüber, daß es dem Beigeordneten Herrn Winter nicht möglich sei, den ganzen Tag auf dem Bürgermeisteramt sein zu können und die Geschäfte zu führen, da er sonst sein Geschäft schließen müsse, wozu er sich nicht verstehen kann. Unter diesen Umständen hat der Magistrat sich veranlaßt gesehen, da die Dienstgeschäfte nicht ruhen könne, auf Grund eines am 30. Januar 1919 aufgenommenen Protokolls

