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besetzt werden muß. Aus der Versammlung wurden Wünsche laut, die Stelle durch eine geeignete einheimische Kraft zu besetzen. Da sich ein Einheimischer, welcher aber nur im Besitze eines Anstellungsscheines für den Unterbeamtendienst sich befindet, gemeldet hat, die Stelle aber die eines mittleren Beamten ist, so beantragt Herr Bürgermeister Reis zur weiteren Erörterung dieser Angelegenheit die Vertagung und Überweisung derselben in die am Schlusse stattfindenden geheimen Sitzung, womit die Versammlung mit allen gegen 1 Stimme sich einverstanden erklärt.
II. Erhöhung des an die Schwestern zu zahlenden Pflegekosten im städtischen Hospital
Der Magistrat hat das Gesuch der Schwester Oberin im Hospital um Erhöhung des bisherigen Pflegesatzes von 1,50 M. in Anbetracht der bestehenden Teuerung auf 2,50 M. ab 1.4.1918 genehmigt.
Auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters stimmt die Versammlung einstimmig zu.
III. Teuerungszulagen betreffend
Magistrat und Finanzkommission haben beschlossen, für die Lehrpersonen des Gymnasiums und der Selekta, den städtischen Beamten, den im Ruhestande befindlichen und den Hinterbliebenen solcher Lehrer und Beamten Kriegsbeihilfen und Teuerungszulagen nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Sätze für die Etatjahre 1918 und 1919 zu zahlen.
Die Versammlung schließt sich diesem Beschlusse auf Antrag des Herrn Bürgermeisters, welcher
II. Erhöhung des an die Schwestern zu zahlenden Pflegekosten im städtischen Hospital
Der Magistrat hat das Gesuch der Schwester Oberin im Hospital um Erhöhung des bisherigen Pflegesatzes von 1,50 M. in Anbetracht der bestehenden Teuerung auf 2,50 M. ab 1.4.1918 genehmigt.
Auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters stimmt die Versammlung einstimmig zu.
III. Teuerungszulagen betreffend
Magistrat und Finanzkommission haben beschlossen, für die Lehrpersonen des Gymnasiums und der Selekta, den städtischen Beamten, den im Ruhestande befindlichen und den Hinterbliebenen solcher Lehrer und Beamten Kriegsbeihilfen und Teuerungszulagen nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Sätze für die Etatjahre 1918 und 1919 zu zahlen.
Die Versammlung schließt sich diesem Beschlusse auf Antrag des Herrn Bürgermeisters, welcher

