111
Montabaur, d. 18. September 1918
Anwesend sind vom Magistrat die Herren Bürgermeister Reis, Beigeordneter Winter und Schöffe Buse, vom Stadtverordneten Kollegium die Herren Bahl, Eisel, Fries, Gaul, Hübinger, Jung, Lenaif, Leuthner, Maßfeller, Olig, Philippi, Steinebach und Vollmar.
Entschuldigt sind die Herren Kalb, Löb und Schmidt.
Die Versammlung ist beschlußfähig.
Vorsitzender: Der Stadtverordneten Vorsteher Herr Studienrat Maßfeller,
Protokollführer: Oberstadtsekretär Blaum.
Das nach Eröffnung der Sitzung verlesene Protokoll der Sitzung vom 17. Juli d.J. wird bezüglich der Abfassung von Pos. VI. „Umgestaltung der Selekta“ durch Herrn Seminarlehrer Vollmar beanstandet, anderweit berichtigt, sodann genehmigt und unterschriftlich vollzogen. Hierauf erfolgt folgende rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung zur Beratung und Beschlußfassung:
I.Errichtung eines Wohnungsnachweises gemäß Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten
Der Staatskommissar für Wohnungswesen regt die Einrichtung von Wohnungsnachweisen auch in Gemeinden von unter 10000 Einwohnern an. Der Regierungspräsident empfiehlt diese Einrichtung auch dem hiesigen Magistrat. Die Stadtverordneten Versammlung beschließt einstimmig von der Errichtung eines Wohnungsnachweises Abstand zu nehmen, weil der hiesige Kreis bereits aufgrund der Verordnung
Entschuldigt sind die Herren Kalb, Löb und Schmidt.
Die Versammlung ist beschlußfähig.
Vorsitzender: Der Stadtverordneten Vorsteher Herr Studienrat Maßfeller,
Protokollführer: Oberstadtsekretär Blaum.
Das nach Eröffnung der Sitzung verlesene Protokoll der Sitzung vom 17. Juli d.J. wird bezüglich der Abfassung von Pos. VI. „Umgestaltung der Selekta“ durch Herrn Seminarlehrer Vollmar beanstandet, anderweit berichtigt, sodann genehmigt und unterschriftlich vollzogen. Hierauf erfolgt folgende rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung zur Beratung und Beschlußfassung:
I.Errichtung eines Wohnungsnachweises gemäß Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten
Der Staatskommissar für Wohnungswesen regt die Einrichtung von Wohnungsnachweisen auch in Gemeinden von unter 10000 Einwohnern an. Der Regierungspräsident empfiehlt diese Einrichtung auch dem hiesigen Magistrat. Die Stadtverordneten Versammlung beschließt einstimmig von der Errichtung eines Wohnungsnachweises Abstand zu nehmen, weil der hiesige Kreis bereits aufgrund der Verordnung

