65
II. Anderweite Festsetzung des Gehalts für eine Lehrerin der Selekta
Infolge endgültiger Anstellung der Lehrerin Schäfer an der Selekta zum 1. Januar 1917 wird das Gehalt derselben um 240 Mk jährlich erhöht. Für das Etatjahr 1916 sind hierauf 60 Mark nachzuzahlen.
Herr Bürgermeister Reis berichtet über die Vorgänge. Anschließend hieran erspinnt sich eine Aussprache über das Mißverhältnis zwischen der Zahl der Lehrerinnen und Schülerinnen der Selekta und wird angeregt die Zahl der Lehrerinnen entweder zu reduzieren oder diese eventl. noch anderweit zu beschäftigen.
Im weiteren Verlauf dieser Aussprache wird die nähere Besprechung dieser Angelegenheit, welche nicht zur heutigen Tagesordnung gehört, einer späteren Sitzung vorbehalten.
Die Erhöhung des Gehalts der Lehrerin Schäfer ab 1. Januar 1917 um jährlich 240 Mk wird hierauf einstimmig genehmigt.
III.Teuerungszulage für Lehrerinnen der Selekta
Der Magistrat hat gemäß Anordnung des Herrn Unterrichtsministers und Empfehlung der Kgl. Regierung vom 18.4.17, II b B. 884 beschlossen, die Lehrerinnen Cronenberger und Schäfer von der Selekta laufende Kriegsbeihilfen ab 1. April 1917 von mtl. 10 Mk (zehn Mark) zu bewilligen.
Auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters genehmigt die Versammlung einstimmig den Magistratsbeschluß.
Infolge endgültiger Anstellung der Lehrerin Schäfer an der Selekta zum 1. Januar 1917 wird das Gehalt derselben um 240 Mk jährlich erhöht. Für das Etatjahr 1916 sind hierauf 60 Mark nachzuzahlen.
Herr Bürgermeister Reis berichtet über die Vorgänge. Anschließend hieran erspinnt sich eine Aussprache über das Mißverhältnis zwischen der Zahl der Lehrerinnen und Schülerinnen der Selekta und wird angeregt die Zahl der Lehrerinnen entweder zu reduzieren oder diese eventl. noch anderweit zu beschäftigen.
Im weiteren Verlauf dieser Aussprache wird die nähere Besprechung dieser Angelegenheit, welche nicht zur heutigen Tagesordnung gehört, einer späteren Sitzung vorbehalten.
Die Erhöhung des Gehalts der Lehrerin Schäfer ab 1. Januar 1917 um jährlich 240 Mk wird hierauf einstimmig genehmigt.
III.Teuerungszulage für Lehrerinnen der Selekta
Der Magistrat hat gemäß Anordnung des Herrn Unterrichtsministers und Empfehlung der Kgl. Regierung vom 18.4.17, II b B. 884 beschlossen, die Lehrerinnen Cronenberger und Schäfer von der Selekta laufende Kriegsbeihilfen ab 1. April 1917 von mtl. 10 Mk (zehn Mark) zu bewilligen.
Auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters genehmigt die Versammlung einstimmig den Magistratsbeschluß.

