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2. die Höchstgrenze für das Witwengeld von 3500 M auf 5000 M erhöht werde,
3. das Waisengeld nicht nur wie nach den jetzigen Bestimmungen bis zum vollendeten 18., sondern bis zum vollendeten 20. Lebensjahre gezahlt werden möge,
4. die Ziffer III No. 1 der „Allgemeinen Grundsätze“ durch welche alle Zeiten der Beschäftigung als Volontär, zur Information oder Ausbildung, von der Anrechnung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit ausgeschlossen sind, gestrichen werde.
Der Magistrat hat sich mit den evtl. Abänderungen der Kassensatzungen gemäß des Schreibens des Herrn Landeshauptmanns einverstanden erklärt.
Nach kurzem Referat des Herrn Vorsitzenden erfolgt eine Aussprache, in deren Verlauf die Versammlung beschließt:
zu 1. wird abgelehnt
zu 2. angenommen unter Vorschlag der Erhöhung des Mindestwitwengehaltes auf 400 M
zu 3. wird abgelehnt
zu 4. Gleichstellung mit den Staatsbeamten
II. Antrag des Kreisausschusses wegen einmaliger Überweisung einer Vorauszahlung von 4000 Mk für Lebensmittel
Der Magistrat hat die Auszahlung des Betrags gegen 3 ½ % Zinsen beschlossen.
Die Versammlung schließt sich auf Vortrag des Herrn Bürgermeister Reis dem Magistratsbeschlusse einstimmig an.
3. das Waisengeld nicht nur wie nach den jetzigen Bestimmungen bis zum vollendeten 18., sondern bis zum vollendeten 20. Lebensjahre gezahlt werden möge,
4. die Ziffer III No. 1 der „Allgemeinen Grundsätze“ durch welche alle Zeiten der Beschäftigung als Volontär, zur Information oder Ausbildung, von der Anrechnung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit ausgeschlossen sind, gestrichen werde.
Der Magistrat hat sich mit den evtl. Abänderungen der Kassensatzungen gemäß des Schreibens des Herrn Landeshauptmanns einverstanden erklärt.
Nach kurzem Referat des Herrn Vorsitzenden erfolgt eine Aussprache, in deren Verlauf die Versammlung beschließt:
zu 1. wird abgelehnt
zu 2. angenommen unter Vorschlag der Erhöhung des Mindestwitwengehaltes auf 400 M
zu 3. wird abgelehnt
zu 4. Gleichstellung mit den Staatsbeamten
II. Antrag des Kreisausschusses wegen einmaliger Überweisung einer Vorauszahlung von 4000 Mk für Lebensmittel
Der Magistrat hat die Auszahlung des Betrags gegen 3 ½ % Zinsen beschlossen.
Die Versammlung schließt sich auf Vortrag des Herrn Bürgermeister Reis dem Magistratsbeschlusse einstimmig an.

