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Montabaur, am 21. Februar 1917
Anwesend sind:
vom Magistrat die Herren Bürgermeister Reis, Schöffen Buse, Flügel, Müller u. Dr. Wentrup,
ferner die Stadtverordneten Herren Fries, Hübinger, Leuthner, Löb, Maßfeller, Philippi, Sack, Schmidt, Steinebach und Vollmar.
Entschuldigt sind die Herren Bahl, Eisel, Gaul, Jung, Kalb, Lenaif und Olig.
Vorsitzender Herr Stadtverordneten-Vorsteher Professor Maßfeller
Protokollführer Stadtsekretär Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung wird zunächst das Protokoll der Sitzung vom 24. Januar 1917 vorgelesen, genehmigt und unterschriftlich vollzogen, sodann die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung wie folgt erledigt:
I. Endgültige Anstellung des Assistenten Clemens Blings
Nachdem die sechsmonatliche Probedienstzeit des Assistenten Blings abgelaufen ist, hat der Magistrat die endgültige Anstellung des Genannten mit Beamteneigenschaft ab 1. März 1917 beschlossen und das Diensteinkommen desselben vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung wie folgt genehmigt:
Anfangsgehalt 1350 M, steigend von 3 zu 3 Jahren viermal um je 250 M bis zum Höchstgehalt von 2350 Mk, außerdem einen Wohnungsgeldzuschuß von 450 M, in Su. 2800 Mk, die Stelle ist pensionsberechtigt.
vom Magistrat die Herren Bürgermeister Reis, Schöffen Buse, Flügel, Müller u. Dr. Wentrup,
ferner die Stadtverordneten Herren Fries, Hübinger, Leuthner, Löb, Maßfeller, Philippi, Sack, Schmidt, Steinebach und Vollmar.
Entschuldigt sind die Herren Bahl, Eisel, Gaul, Jung, Kalb, Lenaif und Olig.
Vorsitzender Herr Stadtverordneten-Vorsteher Professor Maßfeller
Protokollführer Stadtsekretär Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung wird zunächst das Protokoll der Sitzung vom 24. Januar 1917 vorgelesen, genehmigt und unterschriftlich vollzogen, sodann die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung wie folgt erledigt:
I. Endgültige Anstellung des Assistenten Clemens Blings
Nachdem die sechsmonatliche Probedienstzeit des Assistenten Blings abgelaufen ist, hat der Magistrat die endgültige Anstellung des Genannten mit Beamteneigenschaft ab 1. März 1917 beschlossen und das Diensteinkommen desselben vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung wie folgt genehmigt:
Anfangsgehalt 1350 M, steigend von 3 zu 3 Jahren viermal um je 250 M bis zum Höchstgehalt von 2350 Mk, außerdem einen Wohnungsgeldzuschuß von 450 M, in Su. 2800 Mk, die Stelle ist pensionsberechtigt.

