149
Der Herr Vorsitzende hält es für sehr ratsam, den Wald für Schweine nutzbar zu machen und stellt das Weitere dem Magistrat anheim
III Sonstiges
Herr Bürgermeister Sauerborn regt die Erhöhung der Hundesteuer an. Nach kurzer Aussprache hierüber beschließt die Versammlung, es einstweilen bei dem bisherigen Satze zu belassen.
Herr Bürgermeister Sauerborn teilt mit, daß auf Grund der in Wetzlar stattgefundenen Besprechungen bei den Gläubigern angefragt worden sei, ob sie für das Rechnungsjahr 1915 sich bereit erklären von der jährlichen Tilgung der Schulden Abstand zu nehmen. Die Nassauische Landesbank sowohl, als auch die Schlesische Boden Kredit Aktien Gesellschaft haben sich vorbehaltlich der Genehmigung der vorgesetzten Behörde hiermit einverstanden erklärt, während die Landesvers. Anstalt Hessen-Nassau in Cassel abgelehnt hat. Anschließend hieran regt Herr Eisel an, 18 Wiesenbesitzern wegen Bewässerung ihrer im Distrikt Hahn belegenen Wiesen durch diesbzgl. Verhandlung mit dem Schneidmühlenbesitzer Quirmbach zur Hand zu gehen. Dieser Anregung wird allgemein zugestimmt und festgestellt, daß die Bewässerung dieser Wiesen aus dem Mühlgraben ohne Beeinträchtigung des Mühlgrabenbesitzers
III Sonstiges
Herr Bürgermeister Sauerborn regt die Erhöhung der Hundesteuer an. Nach kurzer Aussprache hierüber beschließt die Versammlung, es einstweilen bei dem bisherigen Satze zu belassen.
Herr Bürgermeister Sauerborn teilt mit, daß auf Grund der in Wetzlar stattgefundenen Besprechungen bei den Gläubigern angefragt worden sei, ob sie für das Rechnungsjahr 1915 sich bereit erklären von der jährlichen Tilgung der Schulden Abstand zu nehmen. Die Nassauische Landesbank sowohl, als auch die Schlesische Boden Kredit Aktien Gesellschaft haben sich vorbehaltlich der Genehmigung der vorgesetzten Behörde hiermit einverstanden erklärt, während die Landesvers. Anstalt Hessen-Nassau in Cassel abgelehnt hat. Anschließend hieran regt Herr Eisel an, 18 Wiesenbesitzern wegen Bewässerung ihrer im Distrikt Hahn belegenen Wiesen durch diesbzgl. Verhandlung mit dem Schneidmühlenbesitzer Quirmbach zur Hand zu gehen. Dieser Anregung wird allgemein zugestimmt und festgestellt, daß die Bewässerung dieser Wiesen aus dem Mühlgraben ohne Beeinträchtigung des Mühlgrabenbesitzers

