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I. Versicherung der ins Feld gezogenen Gemeindeangehörigen bei der Nassauischen Kriegsversicherung
Herr Bürgermeister Sauerborn teilt mit, daß die Direktion der Nass. Kriegsversicherung, (Landesbank) die Versicherung der Feldzugsteilnehmer angeregt hat. Der Magistrat hat einen definitiven Beschluß in dieser Sache noch nicht gefaßt, bringt jedoch in Vorschlag, die sämtlichen hiesigen Kriegsteilnehmer mit je einem Anteilschein zu 10 M. bei der Nass. Kriegsversicherung zu versichern und auf jeden Anteilschein aus der Stadtkasse einen Zuschuß zu geben. Nach kurzen Verhandlungen genehmigt die Versammlung diese Versicherung und setzt den städtischen Zuschuß auf 7 Mark für den Anteilschein fest. Die Angehörigen von Kriegsteilnehmern welche von dieser Versicherung Gebrauch machen wollen, sollen durch das Kreisblatt und die Schelle hierzu aufgefordert werden.
II. Beitrag für die Kriegsnotleidenden in Ostpreußen
Auf ein diesbezügliches Gesuch des Reichsverbands Deutscher Städte bewilligt die Versammlung nach kurzem Bericht des Herrn Bürgermeisters auf Antrag des Herrn
Herr Bürgermeister Sauerborn teilt mit, daß die Direktion der Nass. Kriegsversicherung, (Landesbank) die Versicherung der Feldzugsteilnehmer angeregt hat. Der Magistrat hat einen definitiven Beschluß in dieser Sache noch nicht gefaßt, bringt jedoch in Vorschlag, die sämtlichen hiesigen Kriegsteilnehmer mit je einem Anteilschein zu 10 M. bei der Nass. Kriegsversicherung zu versichern und auf jeden Anteilschein aus der Stadtkasse einen Zuschuß zu geben. Nach kurzen Verhandlungen genehmigt die Versammlung diese Versicherung und setzt den städtischen Zuschuß auf 7 Mark für den Anteilschein fest. Die Angehörigen von Kriegsteilnehmern welche von dieser Versicherung Gebrauch machen wollen, sollen durch das Kreisblatt und die Schelle hierzu aufgefordert werden.
II. Beitrag für die Kriegsnotleidenden in Ostpreußen
Auf ein diesbezügliches Gesuch des Reichsverbands Deutscher Städte bewilligt die Versammlung nach kurzem Bericht des Herrn Bürgermeisters auf Antrag des Herrn

