Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1911-1915
Entstehung
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2. im Falle der Inanspruchnahme von Beleuchtung und Wasserleitung die Kosten von Burg getragen werden,
3. daß Burg sich in jeder Weise den Bedingungen des für die Stadt Montabaur genehmigten Straßenbaustatuts unterwirft, insbesondere den Betrag für den s. Zt. von der Stadtgemeinde erworbenen 1 Meter breiten Geländestreifen mit 303,60 M. nebst 4% Zinsen vom 6. August 1906 ab und auch die aus 850 M. sich berechnenden anteiligen Straßenbaukosten mit 850 x 75,50 : 370 =173,56 M. nebst 4% Zinsen vom 10 Nov. 1905 ab an die Stadtgemeinde und ebenso die Kosten für die Entwässerungsanlagen nach dem Umfange der im Interesse der entwässerten Fläche des Baugrundstücks mit 35,08 M. für jedes Ar, nebst 3% Zinsen vom 1. April 1909 ab an den Domänenfiskus und zwar vor Beginn der Bauausführung rückvergütet:
4. nach stattgehabter Vermessung den notariellen Akt vollzieht;
5. den Bürgersteig durch charr.? Bordsteine aus Basaltlava und mit Mosaikpflaster aus Grauwacke, mit anschließender Halbrinne, herstellt und
6. die beim Bau beanspruchten Wege wieder in ordnungsmäßigen Stand setzen läßt:
Weiterhin hat der Magistrat beschlossen, den Bau-Fluchtlinienplan im Distrikt Wölfgespitz an der Neu- Brücke dergestalt zu ändern, daß für die Straßenbreite die Breite des Fürstenwegs angenommen wird, daß dagegen Burg sich verpflichtet, auch das