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VI. Wahl zum Steuerausschuss
Als Ersatz für den krankheitshalber unfähigen Herrn Hannappel, wählt die Versammlung einstimmig Herrn Leuthner und auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters an Stelle des nach Wiesbaden verzogenen Gymnasial-Dir. Dr. Thamm, der Nachfolger desselben, Gymn. Dir. Dr. Jöris, in die Schuldeputation.
VII. Voranschlag fur 1914
Der Rechnungsvoranschlag für 1914 schließt in ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben mit je 326.432 M. ab. Derselbe ist vom Magistrat und der Finanz- Kommission eingehend durchberaten worden. und es werden zur Deckung des Fehlbedarfs wie seither die Erhebung von 120% der Einkommen-, Betriebs- und Gemeindeeinkommensteuer, sowie 180 % der Grund-, Gebäude und Gewerbesteuern in Vorschlag gebracht. Hierbei ist die Eingabe der hiesigen Lehrpersonen um Bewilligung von Ortszulagen mit Wirkung vom 1. April 1914 ab wie folgt berücksichtigt und genehmigt worden:
a. für den Hauptlehrer und die Lehrer:
vom 11. bis 20. Dienstjahre einschl.
100 M.
vom 21. Dienstjahre ab
200 M.
b. für Lehrerinnen:
vom 11. bis einschl. 20. Dienstjahre
50 M.
vom 21. Dienstjahre ab
100 M.
Als Ersatz für den krankheitshalber unfähigen Herrn Hannappel, wählt die Versammlung einstimmig Herrn Leuthner und auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters an Stelle des nach Wiesbaden verzogenen Gymnasial-Dir. Dr. Thamm, der Nachfolger desselben, Gymn. Dir. Dr. Jöris, in die Schuldeputation.
VII. Voranschlag fur 1914
Der Rechnungsvoranschlag für 1914 schließt in ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben mit je 326.432 M. ab. Derselbe ist vom Magistrat und der Finanz- Kommission eingehend durchberaten worden. und es werden zur Deckung des Fehlbedarfs wie seither die Erhebung von 120% der Einkommen-, Betriebs- und Gemeindeeinkommensteuer, sowie 180 % der Grund-, Gebäude und Gewerbesteuern in Vorschlag gebracht. Hierbei ist die Eingabe der hiesigen Lehrpersonen um Bewilligung von Ortszulagen mit Wirkung vom 1. April 1914 ab wie folgt berücksichtigt und genehmigt worden:
a. für den Hauptlehrer und die Lehrer:
vom 11. bis 20. Dienstjahre einschl.
100 M.
vom 21. Dienstjahre ab
200 M.
b. für Lehrerinnen:
vom 11. bis einschl. 20. Dienstjahre
50 M.
vom 21. Dienstjahre ab
100 M.

