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Nach einer längeren Aussprache beschließt die Versammlung im Einverständnis des Magistrats und der Marktkommission wie folgt:
Den hiesigen Händlern mit Obst- und Gemüse wird die Aufstellung je eines Verkaufsstandes, dieser geltend für die gesamte Familie, an jedem Tag widerruflich gestattet, mit Ausnahme Dienstags, an welchem Tag wegen des Fruchtmarktes die Aufstellung erst von Nachmittags 2 Uhr an gestattet wird. Zur Zeit gilt dies für die Familien Ringer, Hermes u. Bartholomäus. Zur Aufstellung der Verkaufsstände kommt nur der große Markt in Betracht, die Stände werden vierteljährlich verlost, bzw. abgewechselt. Die Bürgersteige sind jederzeit freizulassen, sonstige Plätze zur Aufstellung werden nicht gestattet.
V.Vertrag mit Wilhelm Nebgen in Horressen betr.
Der Magistrat hat mit dem Landmann Wilh. Nebgen in Horressen einen Pachtvertrag über einen Geländestreifen im Distrikt Schneidmühl zur Benutzung als Weg und zur Aufstellung von Bänken gegen einen jährlichen Pachtpreis von 6 M. abgeschlossen. Herr Bürgermeister Sauerborn bringt den Pachtvertrag zur Kenntnis der Versammlung, welcher hierauf einstimmig genehmigt wird.
Den hiesigen Händlern mit Obst- und Gemüse wird die Aufstellung je eines Verkaufsstandes, dieser geltend für die gesamte Familie, an jedem Tag widerruflich gestattet, mit Ausnahme Dienstags, an welchem Tag wegen des Fruchtmarktes die Aufstellung erst von Nachmittags 2 Uhr an gestattet wird. Zur Zeit gilt dies für die Familien Ringer, Hermes u. Bartholomäus. Zur Aufstellung der Verkaufsstände kommt nur der große Markt in Betracht, die Stände werden vierteljährlich verlost, bzw. abgewechselt. Die Bürgersteige sind jederzeit freizulassen, sonstige Plätze zur Aufstellung werden nicht gestattet.
V.Vertrag mit Wilhelm Nebgen in Horressen betr.
Der Magistrat hat mit dem Landmann Wilh. Nebgen in Horressen einen Pachtvertrag über einen Geländestreifen im Distrikt Schneidmühl zur Benutzung als Weg und zur Aufstellung von Bänken gegen einen jährlichen Pachtpreis von 6 M. abgeschlossen. Herr Bürgermeister Sauerborn bringt den Pachtvertrag zur Kenntnis der Versammlung, welcher hierauf einstimmig genehmigt wird.

