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Hierauf wird vorbehaltlich der Erledigung der Erinnerungen die Rechnung in:
Einnahmen auf
335.432,08 M.
Ausgaben auf
329.985,62 M
in Mehreinnahmen auf
005.446,46 M.
festgesetzt und dem Rechner Entlastung erteilt.
II. Ortsstatut für die Abgabe von elektrischem Strom aus dem städtischen Elektrizitatswerk.
Der Bezirksausschuß in Wiesbaden hat das Ortsstatut für die Abgabe von elektrischem Strom aus dem Elektrizitätswerk behufs Abänderung der §§ 11 u. 12, welche sich auf Entscheidung in Streitigkeitsfällen, sowie auf die Heranziehung zu den Gebühren beziehen, zurückgesandt. Der Magistrat hat die Abänderung der genannten §§ in der vom Bezirksausschuß vorgeschlagenen Fassung an genommen.
Der Herr Vorsitzende berichtet und verliest ein Schreiben der hiesigen Handwerker-Innung, welche um Vertagung des Ortsstatuts bis zur Errichtung der Überlandzentrale ersucht. Herr Bürgermeister Sauerborn gibt Kenntnis von einem gleichen Schreiben des Vorstandes des Lokalgewerbevereins hier.
II. Ortsstatut für die Abgabe von elektrischem Strom aus dem städtischen Elektrizitatswerk.
Der Bezirksausschuß in Wiesbaden hat das Ortsstatut für die Abgabe von elektrischem Strom aus dem Elektrizitätswerk behufs Abänderung der §§ 11 u. 12, welche sich auf Entscheidung in Streitigkeitsfällen, sowie auf die Heranziehung zu den Gebühren beziehen, zurückgesandt. Der Magistrat hat die Abänderung der genannten §§ in der vom Bezirksausschuß vorgeschlagenen Fassung an genommen.
Der Herr Vorsitzende berichtet und verliest ein Schreiben der hiesigen Handwerker-Innung, welche um Vertagung des Ortsstatuts bis zur Errichtung der Überlandzentrale ersucht. Herr Bürgermeister Sauerborn gibt Kenntnis von einem gleichen Schreiben des Vorstandes des Lokalgewerbevereins hier.

