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die Mietsentschädigung für die Vorsteherin der Selekta. Fräulein Hartmann berichtet über die Vorgänge und verliest das an die Kgl. Regierung abzusendende Schreiben.
Hierauf beschließt die Versammlung einstimmig:
Die Mietsentschädigung für die Vorsteherin der Selekta, Fräulein Hartmann , wird entgegen dem Beschlusse vom 22. Mai d.J. im Sinn der Verfügung Kgl. Regierung vom 6.7.12, II CB vom 1.4.12 ab anderweit geregelt.
Es folgt schließlich ein Antrag des Herrn Eisel, ob die Stadtgemeinde nicht beabsichtige, sich um die Erziehungsanstalt für schulentlassene Knaben zu bewerben, welche von Herrn Bürgermeister Sauerborn dafür beantwortet wird, dass bereits die nötigen Schritte getan seien.
Hiermit geschlossen.
Hierauf beschließt die Versammlung einstimmig:
Die Mietsentschädigung für die Vorsteherin der Selekta, Fräulein Hartmann , wird entgegen dem Beschlusse vom 22. Mai d.J. im Sinn der Verfügung Kgl. Regierung vom 6.7.12, II CB vom 1.4.12 ab anderweit geregelt.
Es folgt schließlich ein Antrag des Herrn Eisel, ob die Stadtgemeinde nicht beabsichtige, sich um die Erziehungsanstalt für schulentlassene Knaben zu bewerben, welche von Herrn Bürgermeister Sauerborn dafür beantwortet wird, dass bereits die nötigen Schritte getan seien.
Hiermit geschlossen.
Der Stadtverordnetenvorsteher
Maßfeller
P. Jung
G. Steinebach
Bahl
Blaum
Protokollführer

