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Der Schulvorstand ist der jeweilige Vorstand des Lokalgewerbevereins, sowie der jeweilige Bürgermeister der Stadt und mindestens 2 Mitglieder der freien vereinigten Handwerker-Innung, darunter der Vorsitzende dieser Innung und außerdem der Schulleiter. Der jeweilige Schulleiter wird vom Magistrat, nach Anhörung des Vorstandes des Lokalgewerbevereins ernannt.
Dem § 4 ist zuzusetzen:
Über die Gelder, die der Fortbildungsschule zufließen und ihre Verwendung hat der Schulvorstand dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung in jedem Jahre bis zum 1. Juni Rechnung abzulegen und einen Haushaltungsvoranschlag für das neue Jahr zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Herr Bürgermeister Sauerborn berichtet über den gemeinsamen Beschluß des Magistrats und der Kommission.
Die Versammlung erteilt hierauf diesem Beschlusse einstimmig ihre Genehmigung.
II. Ausführung von Installationen an der städtischen Lichtanlage durch Private
Dem § 4 ist zuzusetzen:
Über die Gelder, die der Fortbildungsschule zufließen und ihre Verwendung hat der Schulvorstand dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung in jedem Jahre bis zum 1. Juni Rechnung abzulegen und einen Haushaltungsvoranschlag für das neue Jahr zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Herr Bürgermeister Sauerborn berichtet über den gemeinsamen Beschluß des Magistrats und der Kommission.
Die Versammlung erteilt hierauf diesem Beschlusse einstimmig ihre Genehmigung.
II. Ausführung von Installationen an der städtischen Lichtanlage durch Private
Hierzu liegt eine Eingabe des Installateurs Ernst Stuntz von hier vor, von welcher die

