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Herr Sack hat sich nachträglich begründend entschuldigt. (nebenstehender Vermerk)
Montabaur, den 30. Juni 1910
Anwesend sind vom Magistrat die Herren Bürgermeister Sauerborn, Beigeordneter Winter und Magistratsschöffen Buse, Flügel und Dr. Wentrup.
Vom Stadtverordneten-Kollegium die Herren Hannappel, Demme, Disper, Eisel, Gaul, Hübinger, Hüger, Jung. Kalb, Leuthner, Maßfeller, Vollmar u. Weyand.
Entschuldigt sind die Herren Schmidt, Dr. Spies und Steinebach, ohne Entschuldigung fehlt Herr Sack.
Vorsitzender: der Stadtverordneten-Vorsteher Herr Professor Maßfeller,
Protokollführer: Stadtsekretär Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 1 Juni l. J. verlesen, genehmigt und unterschriftlich vollzogen.
Darauf wird in die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung eingetreten.
I. Baugesuch des Ökonomen Willy Schneider für ein Wohnhaus mit Ökonomiegebäude am Fürstenweg
Der Herr Vorsitzende verliest die Bedingungen unter welchen der Magistrat das Baugesuch genehmigt hat und bringt ferner ein Schreiben des Herrn Landrats zur Kenntnis, ob die städtischen Körperschaften keine Bedenken tragen, einen landwirtschaftlichen Betrieb am Fürstenweg zuzulassen, bzw. ob es nicht angebracht sei,
Vom Stadtverordneten-Kollegium die Herren Hannappel, Demme, Disper, Eisel, Gaul, Hübinger, Hüger, Jung. Kalb, Leuthner, Maßfeller, Vollmar u. Weyand.
Entschuldigt sind die Herren Schmidt, Dr. Spies und Steinebach, ohne Entschuldigung fehlt Herr Sack.
Vorsitzender: der Stadtverordneten-Vorsteher Herr Professor Maßfeller,
Protokollführer: Stadtsekretär Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 1 Juni l. J. verlesen, genehmigt und unterschriftlich vollzogen.
Darauf wird in die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung eingetreten.
I. Baugesuch des Ökonomen Willy Schneider für ein Wohnhaus mit Ökonomiegebäude am Fürstenweg
Der Herr Vorsitzende verliest die Bedingungen unter welchen der Magistrat das Baugesuch genehmigt hat und bringt ferner ein Schreiben des Herrn Landrats zur Kenntnis, ob die städtischen Körperschaften keine Bedenken tragen, einen landwirtschaftlichen Betrieb am Fürstenweg zuzulassen, bzw. ob es nicht angebracht sei,

