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Beschluß, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß vor Beginn der Bauarbeiten die Baufluchtlinie durch einen vereideten Sachverständigen festgestellt wird, und Hannappel, nachdem der notarielle Akt getätigt ist, sich den Bedingungen des Straßenbaustatuts unterwirft. Zuführung von Wasser und Beleuchtung hat der Bauherr auf eigene Kosten zu übernehmen.
Die Versammlung genehmigt ebenfalls das Baugesuch, bedingt jedoch hierbei, daß der vor dem projektierten Wohnhause liegende Platz, nicht als Zimmerplatz oder sonstige Arbeitsstätte benutzt werden darf, sondern als Vorgärten anzulegen ist.
Ein weiteres Baugesuch des Landmanns Jakob Lenz zum Bau eines Wohnhauses, nebst Scheune und Stall vor der Fröschpforte, welches bezüglich der Frage der Verunstaltung seitens des Kgl. Landratsamts hier zurückgegeben ist, wird gleichfalls nicht beanstandet.
Die Versammlung glaubt, daß durch das genannte Projekt eine Verunstaltung nicht herbeigeführt wird, während Herr Kreisbaumeister Gaul die gegenteilige Ansicht vertritt.
III. Bewilligung eines weiteren Beitrags an das Komitee für den Bau einer Eisenbahn über Neuhäusel nach Oberlahnstein sowie an das Komitee für den Bau der Gelbachbahn nach Nassau.
Die Versammlung genehmigt ebenfalls das Baugesuch, bedingt jedoch hierbei, daß der vor dem projektierten Wohnhause liegende Platz, nicht als Zimmerplatz oder sonstige Arbeitsstätte benutzt werden darf, sondern als Vorgärten anzulegen ist.
Ein weiteres Baugesuch des Landmanns Jakob Lenz zum Bau eines Wohnhauses, nebst Scheune und Stall vor der Fröschpforte, welches bezüglich der Frage der Verunstaltung seitens des Kgl. Landratsamts hier zurückgegeben ist, wird gleichfalls nicht beanstandet.
Die Versammlung glaubt, daß durch das genannte Projekt eine Verunstaltung nicht herbeigeführt wird, während Herr Kreisbaumeister Gaul die gegenteilige Ansicht vertritt.
III. Bewilligung eines weiteren Beitrags an das Komitee für den Bau einer Eisenbahn über Neuhäusel nach Oberlahnstein sowie an das Komitee für den Bau der Gelbachbahn nach Nassau.

