265
um Gehaltserhöhung sind bei der Aufstellung des Etats wie folgt berücksichtigt worden:
- Das Gehalt des Maschinenmeisters Keck wird vom 1.4.10 ab um 150 M. erhöht, dergestalt, daß 100 M. in bar gezahlt und 50 M. auf die Restsumme des Schuldscheines verrechnet werden.
-
Polizeisergeant Helm vom 1.4.10 ab eine Gehaltserhöhung von 100 M.
-
Strunk u. Pilgenröther vom 1.4.10 ab je 50 M. mehr
-
Dommermuth in Anbetracht des Ausfalls der Mehlaccise vom 1.4.1910 eine Erhöhung von 600 auf 700 M. pro Jahr.
Die Bezüge der anderen städtischen Beamten wurden vom Magistrat in Erledigung der
Verfügung, der Kgl. Regierung vom 31.3.08. IG 151 und 5.11.09 I 13 G 3156 wie folgt geregelt:
a. Bürgermeister Sauerborn bezieht z. Zt. ein Gehalt von 4.000 M.; dasselbe wird am 1.4.10 um 150 M. erhöht, steigend alle 2 Jahre um 150 M., bis zum Höchstgehalt von 4.600 M. Nebenbei bezieht derselbe ein Wohnungsgeld von 500 M. pro Jahr.
Verfügung, der Kgl. Regierung vom 31.3.08. IG 151 und 5.11.09 I 13 G 3156 wie folgt geregelt:
a. Bürgermeister Sauerborn bezieht z. Zt. ein Gehalt von 4.000 M.; dasselbe wird am 1.4.10 um 150 M. erhöht, steigend alle 2 Jahre um 150 M., bis zum Höchstgehalt von 4.600 M. Nebenbei bezieht derselbe ein Wohnungsgeld von 500 M. pro Jahr.
b. Der Beigeordnete erhält ab 1.4.10 für die Dauer der Stellvertretung eine tägliche Vergütung von 5 Mark.
c. Stadtsekretär Blaum wird als Höchstgehalt 2.400 M. bewilligt. Am 1.4.10 erhält derselbe 2.000 M., von da ab alle 2 Jahre steigend um 100 M.,

