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VII. Mitteilungen
Der Herr Vorsitzende bringt ein Gesuch des Komitees für das Nassauische Landesdenkmal in Biebrich um eine weitere Beihilfe von nicht unter 100 M. zur Kenntnis. Der Magistrat hat abgelehnt, da bereits früher für diesen Zweck eine Sammlung stattgefunden hat, wogegen nichts eingewendet wird. Es gelangt ferner zur Kenntnis, daß die Revisionsbemerkungen zur Stadtrechnung für 1908 inzwischen erledigt worden sind.
Bei der am 30. Sep. l. J. stattgefundenen Revision der Stadtkasse wurden Bestände, Bücher u. Belege in Ordnung befunden.
Die Entscheidung des Bezirksausschusses betr. Abweisung der Klage gegen die Gültigkeit der Magistratsschöffenwahlen wird mitgeteilt: Der Magistrat wird wegen der Müllabfuhr während des Winters statt Mittwoch vormittags, nachmittags, welches durch Herrn Linz angeregt wird, das Weitere veranlassen. Nachdem der Vertrag über Bullenhaltung am 25. November l. J. abläuft, eine Einigung mit dem Bullenhalter nicht erzielt werden konnte, auch ein Ausschreiben ohne Erfolg geblieben ist, wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Bullenhalter ein neues Abkommen vorläufig auf 1 Jahr zu treffen.
Es gelangte ferner zur Mitteilung, daß die
Der Herr Vorsitzende bringt ein Gesuch des Komitees für das Nassauische Landesdenkmal in Biebrich um eine weitere Beihilfe von nicht unter 100 M. zur Kenntnis. Der Magistrat hat abgelehnt, da bereits früher für diesen Zweck eine Sammlung stattgefunden hat, wogegen nichts eingewendet wird. Es gelangt ferner zur Kenntnis, daß die Revisionsbemerkungen zur Stadtrechnung für 1908 inzwischen erledigt worden sind.
Bei der am 30. Sep. l. J. stattgefundenen Revision der Stadtkasse wurden Bestände, Bücher u. Belege in Ordnung befunden.
Die Entscheidung des Bezirksausschusses betr. Abweisung der Klage gegen die Gültigkeit der Magistratsschöffenwahlen wird mitgeteilt: Der Magistrat wird wegen der Müllabfuhr während des Winters statt Mittwoch vormittags, nachmittags, welches durch Herrn Linz angeregt wird, das Weitere veranlassen. Nachdem der Vertrag über Bullenhaltung am 25. November l. J. abläuft, eine Einigung mit dem Bullenhalter nicht erzielt werden konnte, auch ein Ausschreiben ohne Erfolg geblieben ist, wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Bullenhalter ein neues Abkommen vorläufig auf 1 Jahr zu treffen.
Es gelangte ferner zur Mitteilung, daß die

