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Herr Bahl hält vorläufig die gesetzliche Vereidigung für unmöglich, und beantragt Punkt 1 abzusetzen. Die Gültigkeit der vorgenommenen Magistratsschöffenwahlen sei bei beschlußunfähigem Hause erfolgt, auch sei wegen der Gültigkeit dieser Wahlen Klage beim Bezirksausschuß in Wiesbaden eingelegt.
Der Antrag des Herrn Bahl wird mit allen gegen die Stimmen der Herren Dr. Wentrup, Maßfeller, Sack, Sauerborn, Bahl, Hisgen u. Linz abgelehnt.
Hierauf wird Herr Dr. Wentrup durch Herrn Bürgermeister Sauerborn als Magistratsschöffe vorschriftsmäßig vereidigt, in sein Amt eingeführt und nimmt als Schöffe an der weiteren Sitzung teil.
Herr Flügel wird durch den Herrn Bürgermeister auf seinen früher geleisteten Diensteid verwiesen und wohnt der ferneren Sitzung gleichfalls als Schöffe bei.
II. Ausführung des neuen Lehrerbesoldungsgesetzes vom 26 Mai 1909
Der Magistrat hat die Besoldungsverhältnisse der hiesigen Volksschullehrer und Lehrerinnen nach dem vorgenannten Gesetz angenommen, die Wohnungsmietsentschädigungen nach den vom Provinzialrat festgelegten Sätzen .
Ebenso wurden die Gehaltsverhältnisse p. p. der Lehrerinnen an der Selekta nach diesen Bestimmungen geregelt.
Der Antrag des Herrn Bahl wird mit allen gegen die Stimmen der Herren Dr. Wentrup, Maßfeller, Sack, Sauerborn, Bahl, Hisgen u. Linz abgelehnt.
Hierauf wird Herr Dr. Wentrup durch Herrn Bürgermeister Sauerborn als Magistratsschöffe vorschriftsmäßig vereidigt, in sein Amt eingeführt und nimmt als Schöffe an der weiteren Sitzung teil.
Herr Flügel wird durch den Herrn Bürgermeister auf seinen früher geleisteten Diensteid verwiesen und wohnt der ferneren Sitzung gleichfalls als Schöffe bei.
II. Ausführung des neuen Lehrerbesoldungsgesetzes vom 26 Mai 1909
Der Magistrat hat die Besoldungsverhältnisse der hiesigen Volksschullehrer und Lehrerinnen nach dem vorgenannten Gesetz angenommen, die Wohnungsmietsentschädigungen nach den vom Provinzialrat festgelegten Sätzen .
Ebenso wurden die Gehaltsverhältnisse p. p. der Lehrerinnen an der Selekta nach diesen Bestimmungen geregelt.

