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und äußert dahin, daß eine Einführung nicht eher erfolgen könne, bis Bestätigung erfolgt sei. Er hält die Sache für zu wichtig, um als Dringlichkeit behandelt zu werden und stellt den Antrag als Punkt 1 auf die nächste Tagesordnung zu setzen:
„Prüfung des von verschiedenen Stadtverordneten erhobenen Einspruchs gegen die Gültigkeit der Magistratswahlen, eventuell Neuwahl und sofortige Vereidigung.“
Herr G. Sauerborn bringt einen eingereichten Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung zur Sprache, worauf Herr Bürgermeister Sauerborn darauf hinweist, daß zu einem solchen Antrage 2/3 der Mitglieder notwendig seien.
Nachdem nunmehr Herr Vollmar in Vorschlag bringt, eine neue Sitzung auf Donnerstag anzuberaumen, wird hierauf der Antrag des Herrn Sack einstimmig angenommen.
II. Tilgungssatz der für die Erweiterung der Wasserleitung aufgenommenen Anleihe
Der Bezirksausschuß hat zur Aufnahme einer mit nicht mehr als 4 % zu verzinsenden Anleihe von 8.000 M. zur Bestreitung der Kosten für die Erweiterung der Wasserleitung die Genehmigung erteilt, unter der Bedingung, daß diese
„Prüfung des von verschiedenen Stadtverordneten erhobenen Einspruchs gegen die Gültigkeit der Magistratswahlen, eventuell Neuwahl und sofortige Vereidigung.“
Herr G. Sauerborn bringt einen eingereichten Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung zur Sprache, worauf Herr Bürgermeister Sauerborn darauf hinweist, daß zu einem solchen Antrage 2/3 der Mitglieder notwendig seien.
Nachdem nunmehr Herr Vollmar in Vorschlag bringt, eine neue Sitzung auf Donnerstag anzuberaumen, wird hierauf der Antrag des Herrn Sack einstimmig angenommen.
II. Tilgungssatz der für die Erweiterung der Wasserleitung aufgenommenen Anleihe
Der Bezirksausschuß hat zur Aufnahme einer mit nicht mehr als 4 % zu verzinsenden Anleihe von 8.000 M. zur Bestreitung der Kosten für die Erweiterung der Wasserleitung die Genehmigung erteilt, unter der Bedingung, daß diese

