Anlage Seite 4
reichen Beifallsäußerungen beweisen. Wenn der Herr Einsender meint, man kenne den Vorsteher gar nicht mehr wieder, so möchte ich ihm entgegenhalten, daß ich mich als Sturm- u. Prellbock für einseitige Parteirichtungen nicht gebrauchen lasse mich u. daß ich mich während meiner fast 3-jährigen Amtstätigkeit durch ein gesundes Studium aller einschlagenden Verhältnisse überzeugt habe, daß unser Stadtoberhaupt nach bestem Wissen und Können seine schweren Berufspflichten treu u. gewissenhaft erfüllt, und daß keinerlei Grand gegeben ist, ihm die Dienstfreude zu verleiden. Als kleinlich muß die Zumutung bezeichnet werden, er solle um Urlaub bitten, wenn er einen ganzen Tag lang Montabaur verläßt, um somehr als er während seiner fast 13-jährigen Dienstzeit noch nie einen Anspruch auf Urlaub erhoben hat. Was nun meine Befugnisse zu einer solchen „Anklage“, mir der Herr Einsender schreibt, betrifft, so bemerke ich, daß dieselben nirgends erschöpfend geregelt sind. Wollte eine Geschäftsordnung dieselben zusammenstellen, so bliebe sie bei der
reichen Beifallsäußerungen beweisen. Wenn der Herr Einsender meint, man kenne den Vorsteher gar nicht mehr wieder, so möchte ich ihm entgegenhalten, daß ich mich als Sturm- u. Prellbock für einseitige Parteirichtungen nicht gebrauchen lasse mich u. daß ich mich während meiner fast 3-jährigen Amtstätigkeit durch ein gesundes Studium aller einschlagenden Verhältnisse überzeugt habe, daß unser Stadtoberhaupt nach bestem Wissen und Können seine schweren Berufspflichten treu u. gewissenhaft erfüllt, und daß keinerlei Grand gegeben ist, ihm die Dienstfreude zu verleiden. Als kleinlich muß die Zumutung bezeichnet werden, er solle um Urlaub bitten, wenn er einen ganzen Tag lang Montabaur verläßt, um somehr als er während seiner fast 13-jährigen Dienstzeit noch nie einen Anspruch auf Urlaub erhoben hat. Was nun meine Befugnisse zu einer solchen „Anklage“, mir der Herr Einsender schreibt, betrifft, so bemerke ich, daß dieselben nirgends erschöpfend geregelt sind. Wollte eine Geschäftsordnung dieselben zusammenstellen, so bliebe sie bei der

