Anlage Seite 2
Auf die Protokollbemängelungen des Herrn Stadtv. Bahl habe ich folgendes zu erwidern:
Auf die Protokollbemängelungen des Herrn Stadtv. Bahl habe ich folgendes zu erwidern:
Wenn der Herr Schriftführer meine persönl.. Bemerkung into vom 1.7.08 nicht protokolliert hat, so hat er im Einverständnis mit der Städteordnung u. unserer Geschäftsordnung gehandelt. Das Gesetz verlangt die Niederschrift der Beschlüsse (§ 50) die Geschäftsordnung, welche an den gesetzlichen Bestimmungen nichts ändern kann, auch die Aufnahme der Anträge und Anfragen (§19). daß meine Bitte, die ich nachstehend wortgetreu wiedergebe, weder ein Beschluß, noch ein Antrag, noch eine Anfrage war, dürfte logisch nicht bezweifelt werden. Ganz abgesehen hiervon gehörte meine Bitte schon deshalb nicht in das Verhandlungsprotokoll, weil sie erst nach Schluß der Sitzung gestellt wurde.
Dieselbe lautet:
Ich komme nun auf die veranlassenden Gründe zu sprechen. Direkt nach der Godesberger Tour beklagte sich der Herr Bürgerm. bei mir, daß man
Dieselbe lautet:
Ich komme nun auf die veranlassenden Gründe zu sprechen. Direkt nach der Godesberger Tour beklagte sich der Herr Bürgerm. bei mir, daß man

