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Bürgermeister Sauerborn mit der Beurkundung.
III. Wahl von Mitgliedern zur Schuldeputation gemäß § 44 des Ges. vom 28.7.06
Der Herr Vorsitzende bringt die Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 1906 betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen sowie die Ausführungsbestimmungen hierzu zur Kenntnis der Versammlung, desgleichen Herr Bürgermeister Sauerborn die, seitens des Magistrats ausgearbeitete, Geschäftsordnung der Schuldeputation. Zur Schuldeputation sind zu wählen 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Es werden gewählt:
Im ersten Wahlgange Herr Stadtverordnetenvorsteher Demme mit 11 Stimmen,
im zweiten Wahlgange die Herren Bahl und Dr. Wentrup mit je 8 Stimmen.
IV. Mitteilungen
Der Herr Vorsitzende gibt Kenntnis von dem Schreiben des Herrn Landeshauptmanns, nach welchem von der Anlage von Kleinpflaster auf der im Ortsbering übernommenen Bezirksstraße Limburg¬ Coblenz Abstand genommen wird, da die Anwohner der Straße dieser Angelegenheit zu
III. Wahl von Mitgliedern zur Schuldeputation gemäß § 44 des Ges. vom 28.7.06
Der Herr Vorsitzende bringt die Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 1906 betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen sowie die Ausführungsbestimmungen hierzu zur Kenntnis der Versammlung, desgleichen Herr Bürgermeister Sauerborn die, seitens des Magistrats ausgearbeitete, Geschäftsordnung der Schuldeputation. Zur Schuldeputation sind zu wählen 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Es werden gewählt:
Im ersten Wahlgange Herr Stadtverordnetenvorsteher Demme mit 11 Stimmen,
im zweiten Wahlgange die Herren Bahl und Dr. Wentrup mit je 8 Stimmen.
IV. Mitteilungen
Der Herr Vorsitzende gibt Kenntnis von dem Schreiben des Herrn Landeshauptmanns, nach welchem von der Anlage von Kleinpflaster auf der im Ortsbering übernommenen Bezirksstraße Limburg¬ Coblenz Abstand genommen wird, da die Anwohner der Straße dieser Angelegenheit zu

