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Die Versammlung genehmigt den Magistratsbeschluß unter der Bedingung, daß aus dem bewilligten Zuschuß zunächst 2 Torenpforten errichtet werden.
II. Das am 1 Oktober l. J. ins Leben tretende Schätzungsamt betr.
Der Herr Vorsitzende verliest die Königliche Verordnung vom 10. Juni 1907 betreffend die Errichtung von Schätzungsämtern und gibt sodann Kenntnis von der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten, nach welcher für das hier zu errichtende Schätzungsamt 2 für das Amt des Vorstehers und zwei für das Amt eines jeden der drei Ortsschätzer geeigneten und auch zur Annahme des Amtes bereiten Personen, von welchen tunlichst 2 Baufachverständige sein sollen, in Vorschlag zu bringen sind. Im Einverständnis der Versammlung macht hierauf der Herr Vorsitzende folgende Vorschläge:
II. Das am 1 Oktober l. J. ins Leben tretende Schätzungsamt betr.
Der Herr Vorsitzende verliest die Königliche Verordnung vom 10. Juni 1907 betreffend die Errichtung von Schätzungsämtern und gibt sodann Kenntnis von der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten, nach welcher für das hier zu errichtende Schätzungsamt 2 für das Amt des Vorstehers und zwei für das Amt eines jeden der drei Ortsschätzer geeigneten und auch zur Annahme des Amtes bereiten Personen, von welchen tunlichst 2 Baufachverständige sein sollen, in Vorschlag zu bringen sind. Im Einverständnis der Versammlung macht hierauf der Herr Vorsitzende folgende Vorschläge:
1. Herr Bgm. Sauerborn
als Vorsteher
2. Herr Beigeordneter Winter
als Stellvertreter
3. Johannes Bahl, Fabrikant
als Baufachverständiger
4. Herr Bautechniker A. Löwenguth
als Baufachverständiger
5. Jos. Peter Schmidt, Schuhmachermeister und Landmann
6. Herr Wilhelm Fries, Landmann
7. Herr Georg Eisel
8. Herr Josef Müller, Kaufmann
alle als Ortsschätzer.

