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welche s. Z. übersehen worden sei, auf seinen Namen. Der Magistrat sowohl als auch die Baukommission haben ihr Einverständnis hierzu erklärt, doch soll bei dem Mühlengraben Nr. 5790 u. 5840 des Lagerbuchs die gleichrechtliche Benutzungs gerechtsame für die Hatters Mühle in das Grundbuch eingetragen werden, Quirmbach hat sämtliche entstehenden Kosten zu tragen.
Der Herr Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntnis von dem s. Z. zwischen der Stadtgemeinde Montabaur und p. Quirmbach abgeschlossenen Kaufvertrag, nach welchem zur Mühle auch alle mit dem Wasserlauf zusammenhängenden Gerechtsame gehören. Herr Bürgermeister Sauerborn spricht hierauf zur Sache und im Anschlusse hieran wird auf Antrag des Herrn Bahl der Magistratsbeschluß einstimmig angenommen und Herr Bürgermeister Sauerborn ermächtigt, die erforderlichen Anträge zu stellen. Da es sich um das Nachholen eines früheren Versehens handelt, so wird von der Festsetzung eines Kaufpreises abgesehen.
II. Beschlussfassung über das hinsichtlich der Baumschule getroffene Abkommen.
Nachdem durch den Neubau der städtischen Turnhalle das bisher als Baumschule und als Hausgarten für den Hauptlehrer dienende Grundstück teilweise in Wegfall
Der Herr Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntnis von dem s. Z. zwischen der Stadtgemeinde Montabaur und p. Quirmbach abgeschlossenen Kaufvertrag, nach welchem zur Mühle auch alle mit dem Wasserlauf zusammenhängenden Gerechtsame gehören. Herr Bürgermeister Sauerborn spricht hierauf zur Sache und im Anschlusse hieran wird auf Antrag des Herrn Bahl der Magistratsbeschluß einstimmig angenommen und Herr Bürgermeister Sauerborn ermächtigt, die erforderlichen Anträge zu stellen. Da es sich um das Nachholen eines früheren Versehens handelt, so wird von der Festsetzung eines Kaufpreises abgesehen.
II. Beschlussfassung über das hinsichtlich der Baumschule getroffene Abkommen.
Nachdem durch den Neubau der städtischen Turnhalle das bisher als Baumschule und als Hausgarten für den Hauptlehrer dienende Grundstück teilweise in Wegfall

