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IV. Ortsstatut für die gewerbliche Fortbildungsschule
Nachdem die beteiligten Gewerbetreibenden und Arbeiter in einer am 24.9.06 abgehaltenen öffentlichen Versammlung sich für das Ortsstatut der gewerblichen Fortbildungsschule in hiesiger Stadt auf Grund der §§ 120. 142 & 150 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.7.1900,R. G. Bl. S. 871 einstimmig ausgesprochen haben, hat der Magistrat zu demselben seine Zustimmung erteilt.
Der Herr Vorsitzende bringt das Ortsstatut zur Kenntnis der Versammlung.
Nach demselben soll Schulgeld erhoben werden wie folgt:
a. Je ein Lehrling der Mitglieder des Gewerbevereins hier frei, bzw. Anrechnung des Vereinsbeitrags von 4 M. pro Jahr. Jeder weitere Lehrling 2 M.
b. Für einen Lehrling der Mitglieder der hiesigen, freien vereinigten Handwerker-Innung pro Jahr ,4 M. für den Besuch der Zeichen- u. Abendschule, für jeden weiteren Lehrling 3 M. pro Jahr. Besuchen letztere nur die Abendschule 2 M. pro Wintersemester.
c. für sonstige Lehrlinge welche zum Besuche verpflichtet sind:
Nachdem die beteiligten Gewerbetreibenden und Arbeiter in einer am 24.9.06 abgehaltenen öffentlichen Versammlung sich für das Ortsstatut der gewerblichen Fortbildungsschule in hiesiger Stadt auf Grund der §§ 120. 142 & 150 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.7.1900,R. G. Bl. S. 871 einstimmig ausgesprochen haben, hat der Magistrat zu demselben seine Zustimmung erteilt.
Der Herr Vorsitzende bringt das Ortsstatut zur Kenntnis der Versammlung.
Nach demselben soll Schulgeld erhoben werden wie folgt:
a. Je ein Lehrling der Mitglieder des Gewerbevereins hier frei, bzw. Anrechnung des Vereinsbeitrags von 4 M. pro Jahr. Jeder weitere Lehrling 2 M.
b. Für einen Lehrling der Mitglieder der hiesigen, freien vereinigten Handwerker-Innung pro Jahr ,4 M. für den Besuch der Zeichen- u. Abendschule, für jeden weiteren Lehrling 3 M. pro Jahr. Besuchen letztere nur die Abendschule 2 M. pro Wintersemester.
c. für sonstige Lehrlinge welche zum Besuche verpflichtet sind:
- für Abendschüler 3 M.
- für Zeichen- u. Abendschüler 5 M. pro Jahr
- für Freiwillige Schüler 3 M. halbjährlich

