36
I. Beschlussfassung über einen pensionsfähigen Wohnungsgeldzuschuß an den Förster in Heiligenroth.
Der Kgl. Oberförster beantragt für den Gemeindeförster Krauß in Heiligenroth vom 1. Januar 1906 ab einen pensionsfähigen Wohnungsgeldzuschuß von jährlich 200 Mark. Nach der für die Waldeigentümer aufgestellten Verteilungsliste beträgt der auf die Stadtgemeinde Montabaur bei einer dem genannten Förster unterstehenden Waldfläche von 15 Hektar entfallende Anteil 6,40 M. pro Jahr, welchen Betrag der Magisträt bewilligt hat.
Die Stadtverordneten Versammlung bewilligt einstimmig dem Förster Krauß zu Heiligenroth vom 1. Januar 1906 ab einen pensionsfähigen Wohnungsgeldzuschuß von 6,40 M pro Jahr.
II. Wohnungsgeldzuschußs an den Bürgermeister betr.
Der Bezirksausschuß ersucht mit Schreiben vom 24. 10. 05 B. A. 755 05 den Beschluß vom 27 September l. J. noch dahin zu ergänzen, ob der dem Bürgermeister bewilligte Wohnungsgeldzuschuß pensionsfähig sein soll. Die Versammlung genehmigt auf Antrag des Herrn Flügel einstimmig die Pensionsfähigkeit.
Der Kgl. Oberförster beantragt für den Gemeindeförster Krauß in Heiligenroth vom 1. Januar 1906 ab einen pensionsfähigen Wohnungsgeldzuschuß von jährlich 200 Mark. Nach der für die Waldeigentümer aufgestellten Verteilungsliste beträgt der auf die Stadtgemeinde Montabaur bei einer dem genannten Förster unterstehenden Waldfläche von 15 Hektar entfallende Anteil 6,40 M. pro Jahr, welchen Betrag der Magisträt bewilligt hat.
Die Stadtverordneten Versammlung bewilligt einstimmig dem Förster Krauß zu Heiligenroth vom 1. Januar 1906 ab einen pensionsfähigen Wohnungsgeldzuschuß von 6,40 M pro Jahr.
II. Wohnungsgeldzuschußs an den Bürgermeister betr.
Der Bezirksausschuß ersucht mit Schreiben vom 24. 10. 05 B. A. 755 05 den Beschluß vom 27 September l. J. noch dahin zu ergänzen, ob der dem Bürgermeister bewilligte Wohnungsgeldzuschuß pensionsfähig sein soll. Die Versammlung genehmigt auf Antrag des Herrn Flügel einstimmig die Pensionsfähigkeit.

