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gegen die Geschwister Philippi sowohl als auch
gegen die Stadtgemeinde Montabaur angestrengten
Klage. Seitens des Magistrats ist der Herr Bürger-
meister beauftragt dem Herrn Rechtsanwalt Dr.
Wentrup hier, falls dieser bei dem Kgl. Landgericht
in Neuwied zugelassen ist, mit der Vertretung der
Stadt zu betrauen, eventuell aber dem Herrn
Rechtsanwalt Tilmann in Neuwied die Vertretung
zu übertragen.
Der Herr Bürgermeister gibt der Versammlung ferner
Kenntnis von dem Baugesuch der Eisenbahn, die
Erbauung eines Beamtenwohnhauses an dem Wege
nach Bannberscheid betreffend, für welches, da der
Bauplatz außerhalb des Fluchtlinienplanes liege,
die Vorschriften des Ansiedelungsgesetzes für
Hessen-Nassau maßgebend seien.
Hiermit wird die Sitzung geschlossen,
gegen die Stadtgemeinde Montabaur angestrengten
Klage. Seitens des Magistrats ist der Herr Bürger-
meister beauftragt dem Herrn Rechtsanwalt Dr.
Wentrup hier, falls dieser bei dem Kgl. Landgericht
in Neuwied zugelassen ist, mit der Vertretung der
Stadt zu betrauen, eventuell aber dem Herrn
Rechtsanwalt Tilmann in Neuwied die Vertretung
zu übertragen.
Der Herr Bürgermeister gibt der Versammlung ferner
Kenntnis von dem Baugesuch der Eisenbahn, die
Erbauung eines Beamtenwohnhauses an dem Wege
nach Bannberscheid betreffend, für welches, da der
Bauplatz außerhalb des Fluchtlinienplanes liege,
die Vorschriften des Ansiedelungsgesetzes für
Hessen-Nassau maßgebend seien.
Hiermit wird die Sitzung geschlossen,
Der Stadtverordneten Vorsteher.
Leuthner
Marx
Schmidt
Jos. Müller
Blaum
Protokollführer

