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genehmigt und vorschriftsmäßig vollzogen wird.
Hierauf wird die rechtzeitig bekannt gegebene
Tagesordnung wie folgt erledigt:
I. Handwerkskammerbeiträge
Nach der Anforderung der Handwerkskammer
betragen die Beiträge für das Rechnungsjahr
1904 10% der Gewerbesteuer von 1.356 M.,
-=135,60 M. Die betr. Beiträge sollen nach
einem früheren Beschlusse der Stadtverordneten
solange auf den städt. Haushalt übernommen
werden, als dieselben den Betrag von 100 M.
jährlich nicht übersteigen. Da der Betrag von 100 M.
für dieses Jahr nun aber überschritten wird, so hat
der Magistrat beschlossen, die angeforderten 135,60 M.
auf die beitragspflichtigen Handwerksbetriebe um-
zulegen.
Nach kurzem Referat des Herrn Bürgermeisters
bringt der Herr Vorsitzende die beitragspflichtigen
Betriebe zur Kenntnis der Versammlung, bean-
tragt gleichzeitig, unterstützt durch gleichen Antrag
des Herrn Flügel, die Annahme des Magistratsbe-
schlusses, da die einzelnen Beträge so minimal seien,
daß sie von den betreffenden Handwerken wohl ge
zahlt werden können, aber auch aus Gründen der
Gerechtigkeit, indem die Beiträge zur Handelskammer
bzw. Landwirtschaftskammer ebenfalls von den
Hierauf wird die rechtzeitig bekannt gegebene
Tagesordnung wie folgt erledigt:
I. Handwerkskammerbeiträge
Nach der Anforderung der Handwerkskammer
betragen die Beiträge für das Rechnungsjahr
1904 10% der Gewerbesteuer von 1.356 M.,
-=135,60 M. Die betr. Beiträge sollen nach
einem früheren Beschlusse der Stadtverordneten
solange auf den städt. Haushalt übernommen
werden, als dieselben den Betrag von 100 M.
jährlich nicht übersteigen. Da der Betrag von 100 M.
für dieses Jahr nun aber überschritten wird, so hat
der Magistrat beschlossen, die angeforderten 135,60 M.
auf die beitragspflichtigen Handwerksbetriebe um-
zulegen.
Nach kurzem Referat des Herrn Bürgermeisters
bringt der Herr Vorsitzende die beitragspflichtigen
Betriebe zur Kenntnis der Versammlung, bean-
tragt gleichzeitig, unterstützt durch gleichen Antrag
des Herrn Flügel, die Annahme des Magistratsbe-
schlusses, da die einzelnen Beträge so minimal seien,
daß sie von den betreffenden Handwerken wohl ge
zahlt werden können, aber auch aus Gründen der
Gerechtigkeit, indem die Beiträge zur Handelskammer
bzw. Landwirtschaftskammer ebenfalls von den

