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was durch das Meliorationsbauamt in Wiesbaden
gemäß Schreiben des Herrn Reg. Präsidenten vom
29.5.03 bereits bis Ende Juni l. J. hätte ge-
schehen müssen.
Herr Dr. Marx fragt den Magistrat ob er ein-
verstanden sei, daß dem p. Menningen sowohl, als
auch dem p. Mies, welcher in gleicher Lage sich be-
findet, der Konsens erteilt werde unter der Be
dingung, daß sie nicht eher anfangen dürfen bis
die Höhenlage der Straße endgültig festgestellt sei.
Der Magistrat erklärt sich hiermit einverstanden.
Hierauf stellt Herr Dr. Marx folgenden Antrag:
"Die Stadtverordnetenversammlung erneuert
ihren Beschluß vom 24. 6. 1903 und beschließt, daß
dem Obertelegraphenassistenten Menningen und
dem Maurer Joh. Mies die Bauerlaubnis sofort
erteilt wird, unter der Bedingung, daß sie mit
den Bauarbeiten nicht eher beginnen dürfen
bis die Höhenlage der Straße endgültig festge-
legt ist, sowie ferner daß die Genannten sich
den Bedingungen des § 2 des Straßenbaustatuts
unterwerfen und auf alle Vergünstigungen
gemäß Schreiben des Herrn Reg. Präsidenten vom
29.5.03 bereits bis Ende Juni l. J. hätte ge-
schehen müssen.
Herr Dr. Marx fragt den Magistrat ob er ein-
verstanden sei, daß dem p. Menningen sowohl, als
auch dem p. Mies, welcher in gleicher Lage sich be-
findet, der Konsens erteilt werde unter der Be
dingung, daß sie nicht eher anfangen dürfen bis
die Höhenlage der Straße endgültig festgestellt sei.
Der Magistrat erklärt sich hiermit einverstanden.
Hierauf stellt Herr Dr. Marx folgenden Antrag:
"Die Stadtverordnetenversammlung erneuert
ihren Beschluß vom 24. 6. 1903 und beschließt, daß
dem Obertelegraphenassistenten Menningen und
dem Maurer Joh. Mies die Bauerlaubnis sofort
erteilt wird, unter der Bedingung, daß sie mit
den Bauarbeiten nicht eher beginnen dürfen
bis die Höhenlage der Straße endgültig festge-
legt ist, sowie ferner daß die Genannten sich
den Bedingungen des § 2 des Straßenbaustatuts
unterwerfen und auf alle Vergünstigungen

