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dem vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordneten
Versammlung u. der Kgl. Forstbehörde abgeschlossenen
Vertrag.
Herr Oberförster Buse erklärt der Satz von 20 Pf. Bruchzins pro
cbm Steine könne nicht aufrecht erhalten bleiben, das
Minimum sei 40 Pf. Der Steinbruch sei 15 ar groß,
als produzierende Waldfläche verloren, habe einen
Holzwert bis zur Haubarkeit von 270 M., gelöst
seien 42 M., so daß die Gemeinde aus dem früheren
Vertragsverhältnis mit P. Gerharz um 228 M. ge
schädigt sei. Dieser Mindererlös müßte bezahlt wer-
den. p. Buse kann deshalb nicht für Fallenlassen
des Vertrags mit Gerharz stimmen, es müßte dann
mindestens noch eine Jahresquote bezahlt werden.
Nach Ansicht des Herrn Weyand ist der fragl. Bruch
nur 13 Ruten groß, 200 M. seien bereits von
Gerharz bezahlt, so daß die Gemeinde zu Ruthe
ca. 15 M. gelöst habe.
Es sprechen noch weiter zur Sache die Herren Flügel,
Leuthner, Dr. Düttmann u. Eschenauer, von
welchen der Herr Vorsitzende betont, daß es sich im
vorliegenden Falle nur um Genehmigung oder
Ablehnung des neuen Vertrags handle, während
die Frage der Entlassung des P. Gerharz aus seinem
Pachtverhältnis in einer späteren Sitzung beraten
werden müsse.
Versammlung u. der Kgl. Forstbehörde abgeschlossenen
Vertrag.
Herr Oberförster Buse erklärt der Satz von 20 Pf. Bruchzins pro
cbm Steine könne nicht aufrecht erhalten bleiben, das
Minimum sei 40 Pf. Der Steinbruch sei 15 ar groß,
als produzierende Waldfläche verloren, habe einen
Holzwert bis zur Haubarkeit von 270 M., gelöst
seien 42 M., so daß die Gemeinde aus dem früheren
Vertragsverhältnis mit P. Gerharz um 228 M. ge
schädigt sei. Dieser Mindererlös müßte bezahlt wer-
den. p. Buse kann deshalb nicht für Fallenlassen
des Vertrags mit Gerharz stimmen, es müßte dann
mindestens noch eine Jahresquote bezahlt werden.
Nach Ansicht des Herrn Weyand ist der fragl. Bruch
nur 13 Ruten groß, 200 M. seien bereits von
Gerharz bezahlt, so daß die Gemeinde zu Ruthe
ca. 15 M. gelöst habe.
Es sprechen noch weiter zur Sache die Herren Flügel,
Leuthner, Dr. Düttmann u. Eschenauer, von
welchen der Herr Vorsitzende betont, daß es sich im
vorliegenden Falle nur um Genehmigung oder
Ablehnung des neuen Vertrags handle, während
die Frage der Entlassung des P. Gerharz aus seinem
Pachtverhältnis in einer späteren Sitzung beraten
werden müsse.

