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Verhandelt Montabaur, am 15. Oktober 1902
Anwesend sind unter dem Vorsitze des Stadtver-
ordnetenvorstehers Herrn Leuthner vom Magistrat
die Herren Bürgermeister Sauerborn, und Magistrats-
schöffe Brühl, ferner die sämtlichen Stadtverordneten
mit Ausnahme der Herren Dr. Marx, Löb, Schmidt,
Hisgen und Sack, welche mit Entschuldigung fehlen,
sowie Protokollführer Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung gelangt zunächst das Pro-
tokoll der Sitzung vom 1. d. M. zur Verlesung, welches
genehmigt und vorschriftsmäßig vollzogen wird.
Sodann tritt die Versammlung in die rechtzeitig
bekannt gegebene Tagesordnung ein wie folgt:
I. Zuschuss zu den Kosten der gewerblichen Fort-
bildungsschule
Nach dem Schreiben des Herrn Regierungs-Präsidenten vom
30.9. 1902 stehen die Leistungen der Gemeinde in keinem
angemessenen Verhältnis zu den für die Fortbildungs-
schule aus Staatsfonds geforderten Leistungen.
Seitens des Kgl. Landratsamts hier wird eine Erhöhung
des städtischen Zuschusses um 50% vorgeschlagen und
empfohlen, die höheren Unterhaltungskosten, welche
nach den jüngsten Aufstellungen in neuerer Zeit
entstehen, zur Grundlage für den städt.Zuschuß, sowie
für den Antrag auf Beihilfe des Staates zu machen.
ordnetenvorstehers Herrn Leuthner vom Magistrat
die Herren Bürgermeister Sauerborn, und Magistrats-
schöffe Brühl, ferner die sämtlichen Stadtverordneten
mit Ausnahme der Herren Dr. Marx, Löb, Schmidt,
Hisgen und Sack, welche mit Entschuldigung fehlen,
sowie Protokollführer Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung gelangt zunächst das Pro-
tokoll der Sitzung vom 1. d. M. zur Verlesung, welches
genehmigt und vorschriftsmäßig vollzogen wird.
Sodann tritt die Versammlung in die rechtzeitig
bekannt gegebene Tagesordnung ein wie folgt:
I. Zuschuss zu den Kosten der gewerblichen Fort-
bildungsschule
Nach dem Schreiben des Herrn Regierungs-Präsidenten vom
30.9. 1902 stehen die Leistungen der Gemeinde in keinem
angemessenen Verhältnis zu den für die Fortbildungs-
schule aus Staatsfonds geforderten Leistungen.
Seitens des Kgl. Landratsamts hier wird eine Erhöhung
des städtischen Zuschusses um 50% vorgeschlagen und
empfohlen, die höheren Unterhaltungskosten, welche
nach den jüngsten Aufstellungen in neuerer Zeit
entstehen, zur Grundlage für den städt.Zuschuß, sowie
für den Antrag auf Beihilfe des Staates zu machen.

