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13. Juni 1902 sollen die Ortsvertreterinnen sich mit
den Hebammen in Verbindung halten, um nötigen-
falls eine Pflege der Familie und des Hauses be-
dürftiger Wöchnerinnen durch freiwillige Hülfe-
leistung, oder wenn nötig gegen eine geringe
Entschädigung durch eine Wartefrau herbeizuführen.
Es wird um Bewilligung eines Credits zu dem
angegebenen Zweck an die Oberin der barmh.
Schwestern hier in Höhe von 30 M. pro Jahr ersucht.
Der Magistrat hat beschlossen, die jedesmalige
Auszahlung einzelner Beträge auf Antrag der
Oberin der barmh. Schwestern hier bis zum Höchstbe-
trage von 30 M. pro Jahr anzuweisen.
Die Versammlung erklärt hierzu ebenfalls
einstimmig ihr Einverständnis.
Hiermit wird geschlossen.
den Hebammen in Verbindung halten, um nötigen-
falls eine Pflege der Familie und des Hauses be-
dürftiger Wöchnerinnen durch freiwillige Hülfe-
leistung, oder wenn nötig gegen eine geringe
Entschädigung durch eine Wartefrau herbeizuführen.
Es wird um Bewilligung eines Credits zu dem
angegebenen Zweck an die Oberin der barmh.
Schwestern hier in Höhe von 30 M. pro Jahr ersucht.
Der Magistrat hat beschlossen, die jedesmalige
Auszahlung einzelner Beträge auf Antrag der
Oberin der barmh. Schwestern hier bis zum Höchstbe-
trage von 30 M. pro Jahr anzuweisen.
Die Versammlung erklärt hierzu ebenfalls
einstimmig ihr Einverständnis.
Hiermit wird geschlossen.
Der Stellvertr.-Vorsitzende.
Dr. Spies
Buse
Franz Karl Hisgen
Sack
Blaum
Protokollführer

