Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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II. Einführung des 5. Nachtrags zum Normaletat
vom 4.5. 1892 betr. die Besoldungen der Leiter
und Lehrer an höheren Unterrichtsanstalten.

Nach diesem 5. Nachtrag zum Normal- Etat soll
vom 1.4.02 ab das Höchstgehalt der etatsmäßig
angestellten wissenschaftlichen Lehrer in 21, statt
bisher in 24 Jahren erreicht werden und zwar
dergestalt, daß die nach 3 Dienstjahren zu ge-
währende Alterszulage von 300 auf 500 M., die-
jenige nach 6 Dienstjahren von 300 auf 400 M.
erhöht und die nach 9, 12, 15,18 + 21 Dienst-
jahren zu gewährenden Alterszulagen wie
bisher auf je 300 M. belassen werden.
Zur Deckung des erforderlichen Mehraufwandes,
soll das Schulgeld vom 1.4.02 ab von 120 auf 130 M.
also um 10 M. pro Jahr erhöht werden.
Der Magistrat hat die Einführung des 5.
Nachtrags zum Normal-Etat vom 4.5.92 sowohl,
als auch die Erhöhung des Schulgeldes vom 1.4.02
ab von 120 M. auf 130 M. beschlossen, womit
die Versammlung nach kurzem Referat des
Herrn Bürgermeisters Sauerborn sich ein-
stimmig einverstanden erklärt.