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Reisekosten hat der Magistrat am 29. August
l. J. genehmigt.
Nach demselben erhalten für Dienstreisen außer-
halb der Gemarkungsgrenze von über 2 Kilometer
vom Weichbilde der Stadt an gerechnet:
l. J. genehmigt.
Nach demselben erhalten für Dienstreisen außer-
halb der Gemarkungsgrenze von über 2 Kilometer
vom Weichbilde der Stadt an gerechnet:
mit Übernachtung
ohne Übernachtung
1. Bürgermeister, Magistrat
u. Stadtverordneten-Mitglieder
u. Stadtverordneten-Mitglieder
12 M.
9 M.
2. Stadtsekretär und
Stadtrechner
Stadtrechner
8 M.
6 M.
3. Gemeindeförster und
Polizeisergeant
Polizeisergeant
6 M.
6 M.
4. die übrigen Unterbeamten
4 M.
3 M.
pro km
Landweg
Eisenbahnfahrt
1. Bürgermeister, Magistrat
u. Stadtverordneten-Mitglieder
u. Stadtverordneten-Mitglieder
40 Pf.
II. Klasse.
2. Stadtsekretär und
Stadtrechner
Stadtrechner
40 Pf..
III. Klasse.
3. Gemeindeförster und
Polizeisergeant
Polizeisergeant
30 Pf.
III. Klasse
4. die übrigen Unterbeamten
30 Pf.
III. Klasse
Für Reisen innerhalb der Gemarkungsgrenze
werden Tagegelder und Reisekosten nicht ge-
währt. Erstreckt sich eine Dienstreise auf
2 Tage und wird innerhalb 24 Stunden vollen-
det, so wird nur das einundeinhalbfache der
vorgenannten Sätze gewährt.
Die Versammlung erteilt auf Antrag des
Herrn Vorsitzenden diesem Regulativ ebenfalls
einstimmig die Genehmigung.

