Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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für das Kgl. Amtsgericht vom aufsichtsführenden
Amtsrichter Herrn Seckels gestellte Anfrage hat
sich der Magistrat bereit erklärt, den quest. Neu-
bau nach den noch aufzustellenden Plänen auszuführen,
wenn der Justizfiskus sich zu Nachstehendem ver-
pflichtet:
1. die nach dem jeweiligen Satze zu zahlenden
Zinsen aus dem Gesamtbetrage der Kosten für
evtl. Grunderwerb und den Kosten für den Neubau
nebst dem von der vorgesetzten Behörde geforderten
Tilgungssatze sind von dem Justizfiskus der Stadt -
gemeinde in Gestalt einer jährlichen Miete zurückzu-
vergüten.
2. die vollständige innere und äußere Unterhaltung
übernimmt der Justizfiskus.
3. der Justizfiskus verpflichtet sich so lange zur Zahlung
der Miete, bis die für das neu erbaute Gerichtsge-
bäude aufgenommene Anleihe gänzlich getilgt ist
und geht das Besitztum nach dieser Zeit an den
Justizfiskus in Eigentum über.
Bezüglich der Platzfrage wünscht der Magistrat
gehört zu werden.
Diese Bedingungen sind weitaus günstiger
als an anderen Orten. So zahlt:
a. die Militärverwaltung für Benutzung des
Kasernenbaus in Diez 5 % vom Baukapital und
4 % von den Grunderwerbskosten, übernimmt ferner
die Unterhaltung des Gebäudes auf die Dauer
von 30 Jahren. (Vertragsdauer) das Gebäude