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Maulwurffänger Peter Müller VII. Dernbach, mit wel-
chem die Stadtgemeinde Vertrag hatte, verstorben
und der Magistrat infolgedessen mit Joh. Graf IV.
in Dernbach in Verbindung getreten sei. Dieser
verlange für jeden gefangenen Maulwurf nach
geschehenem Nachweis 20 Pf., anstatt 14 Pf. wie
bisher. Der Magistrat hat beschlossen mit p. Graf
Vertrag abzuschließen.
Da die Sache eilig ist, stellt der Herr Bürgermeister
Antrag auf Dringlichkeit, welcher angenommen
wird.
Hierauf erklärt sich die Versammlung mit dem Betrage
von 20 Pf. und Abschluß eines diesbezügl. Vertrages
mit Joh. Graf IV., Dernbach mit allen gegen 1 Stimme
einverstanden.
Zum Schlusse spricht der Vorsitzende Herr Leuthner
sein Bedauern aus über den mangelhaften Besuch
der Sitzungen in letzter Zeit und wünscht Äußerung
aus der Versammlung über Handhabung des
§ 24 der bestehenden Geschäftsordnung.
Nach kurzer Debatte wird auf Antrag des Herrn
Vorsitzenden die Dringlichkeit angenommen u. beschlossen,
zur Aufstellung einer neuen Geschäftsordnung eine
Kommission, bestehend aus 4 Stadtverordneten-, und
3 Magistratsmitgliedern zu wählen.
Die Versammlung wählt hierauf von den Stadtverordneten
chem die Stadtgemeinde Vertrag hatte, verstorben
und der Magistrat infolgedessen mit Joh. Graf IV.
in Dernbach in Verbindung getreten sei. Dieser
verlange für jeden gefangenen Maulwurf nach
geschehenem Nachweis 20 Pf., anstatt 14 Pf. wie
bisher. Der Magistrat hat beschlossen mit p. Graf
Vertrag abzuschließen.
Da die Sache eilig ist, stellt der Herr Bürgermeister
Antrag auf Dringlichkeit, welcher angenommen
wird.
Hierauf erklärt sich die Versammlung mit dem Betrage
von 20 Pf. und Abschluß eines diesbezügl. Vertrages
mit Joh. Graf IV., Dernbach mit allen gegen 1 Stimme
einverstanden.
Zum Schlusse spricht der Vorsitzende Herr Leuthner
sein Bedauern aus über den mangelhaften Besuch
der Sitzungen in letzter Zeit und wünscht Äußerung
aus der Versammlung über Handhabung des
§ 24 der bestehenden Geschäftsordnung.
Nach kurzer Debatte wird auf Antrag des Herrn
Vorsitzenden die Dringlichkeit angenommen u. beschlossen,
zur Aufstellung einer neuen Geschäftsordnung eine
Kommission, bestehend aus 4 Stadtverordneten-, und
3 Magistratsmitgliedern zu wählen.
Die Versammlung wählt hierauf von den Stadtverordneten

