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Notwendigkeit des Bezugs des Kreisblattes
durch den Förster, welcher von den in demselben
veröffentlichten Holzversteigerungen, Über-
weisungsterminen, Polizeiverordnungen p.p.
unterrichtet sein müsse.
Der Beschluß des Magistrats wird hierauf
einstimmig genehmigt.
II. Bewilligung von Frei- Brennholz an die
Förster Weppler u. Schnädter
Förster Weppler in Horressen hat die Bewilligung
von jährlich 4 rm. buchen Knüppelholz und
25 buchene Wellen von der Stadtgemeinde
Montabaur beantragt.
Das Gesuch desselben ist seitens der Kgl.
Oberförsterei hier befürwortet.
Der Magistrat hat beschlossen dem derzeitigen
Förster Weppler auf Widerruf jährlich
4 rm Buchen Knüppelholz und 25 buchene
Wellen veranschlagt zum Werte von 24 M.vom 1.4.06
auch dem Förster Schnädter auf Widerruf
1 rm Buchen Knüppelholz, oder 50 buchene
Wellen jährlich als Frei-Brennholz zu
bewilligen.
durch den Förster, welcher von den in demselben
veröffentlichten Holzversteigerungen, Über-
weisungsterminen, Polizeiverordnungen p.p.
unterrichtet sein müsse.
Der Beschluß des Magistrats wird hierauf
einstimmig genehmigt.
II. Bewilligung von Frei- Brennholz an die
Förster Weppler u. Schnädter
Förster Weppler in Horressen hat die Bewilligung
von jährlich 4 rm. buchen Knüppelholz und
25 buchene Wellen von der Stadtgemeinde
Montabaur beantragt.
Das Gesuch desselben ist seitens der Kgl.
Oberförsterei hier befürwortet.
Der Magistrat hat beschlossen dem derzeitigen
Förster Weppler auf Widerruf jährlich
4 rm Buchen Knüppelholz und 25 buchene
Wellen veranschlagt zum Werte von 24 M.vom 1.4.06
auch dem Förster Schnädter auf Widerruf
1 rm Buchen Knüppelholz, oder 50 buchene
Wellen jährlich als Frei-Brennholz zu
bewilligen.

