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Protokoll der Sitzung vom 24 Oktober l. J. zur
Verlesung, welches nicht beanstandet und hierauf
vorschriftsmäßig vollzogen wird.
Sodann wird die rechtzeitig bekannt gegebene
Tagesordnung wie folgt erledigt:
I. Elektrische Lichtanlage betr.
Nach §1 des mit dem Erbauer u. Pächter des hiesigen
Elektrizitätswerkes Jul. Kalb & Cie in Düsseldorf ab
geschlossenen Pachtvertrages steht der Stadtgemeinde
Montabaur das Recht zu, das Pachtverhältnis
schon am 31.12.1900 zu kündigen.
Der Magistrat hat beschlossen von diesem Kündigungs-
rechte Gebrauch zu machen, unter Beobachtung des
§3 des Vertrages zu der Revision bzw. Abnahme
des Werkes soll eine tüchtige, fachmännische Kraft
zugezogen werden.
Nach kurzer Debatte beantragt der Herr Vorsitzende
die Annahme des Magistratsbeschlusses, welcher
hierauf einstimmig angenommen wird.
Der Magistrat erhält gleichzeitig den Auftrag
auf gütlichem Wege mit p. Kalb zu verhandeln,
ob er nicht bereits früher von seinem Pachtver-
hältnis zurücktreten will, d. h. nach stattgefunde-
ner gründlicher Revision des Werkes, welche je-
denfalls vor dem 15. Mai 1909 erfolgen soll.
Verlesung, welches nicht beanstandet und hierauf
vorschriftsmäßig vollzogen wird.
Sodann wird die rechtzeitig bekannt gegebene
Tagesordnung wie folgt erledigt:
I. Elektrische Lichtanlage betr.
Nach §1 des mit dem Erbauer u. Pächter des hiesigen
Elektrizitätswerkes Jul. Kalb & Cie in Düsseldorf ab
geschlossenen Pachtvertrages steht der Stadtgemeinde
Montabaur das Recht zu, das Pachtverhältnis
schon am 31.12.1900 zu kündigen.
Der Magistrat hat beschlossen von diesem Kündigungs-
rechte Gebrauch zu machen, unter Beobachtung des
§3 des Vertrages zu der Revision bzw. Abnahme
des Werkes soll eine tüchtige, fachmännische Kraft
zugezogen werden.
Nach kurzer Debatte beantragt der Herr Vorsitzende
die Annahme des Magistratsbeschlusses, welcher
hierauf einstimmig angenommen wird.
Der Magistrat erhält gleichzeitig den Auftrag
auf gütlichem Wege mit p. Kalb zu verhandeln,
ob er nicht bereits früher von seinem Pachtver-
hältnis zurücktreten will, d. h. nach stattgefunde-
ner gründlicher Revision des Werkes, welche je-
denfalls vor dem 15. Mai 1909 erfolgen soll.

